Inhalt

Anleitungen und Hinweise für barrierefreie Textdokumente - Alternativtexte in Textdokumenten

Bereitstellung äquivalenter Alternativen für Audio- und visuelle Inhalte

BITV-Anforderung 1

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

Versehen Sie Bilder und andere grafische Elemente mit einem Alternativtext

Stellen Sie zu jedem Bild, durch das Informationen weitergegeben werden, ein entsprechendes Textäquivalent bereit. Dieser Text ermöglicht sehbehinderten oder blinden Menschen, den Inhalt von Bildern zu erfassen. Entsprechend ist mit den Alternativtexten zu verfahren. Textäquivalente sollten kurz und eindeutig formuliert werden. Vermeiden Sie überlange und zu detaillierte Beschreibungen von Abbildungen oder Fotografien, wenn es nicht für das Verständnis unbedingt notwendig ist.

  • Bei Bildern wird zwischen Informationsgrafiken (grafische Schriften, Symbole, Logos, Abbildungen, Illustrationen) und Layoutgrafiken unterschieden.
  • Enthält eine Informationsgrafik grafischen Text, ein Logo oder ein eindeutiges Symbol, dann muss im Alternativtext der im Bild enthaltene Text bzw. die Bedeutung des Symbols wiedergegeben werden.
  • Bei Zeichnungen, Fotos oder grafische Darstellung von Zusammenhängen, die aus mehreren vorgefertigten Formen zusammengefügt werden, ist die Beschreibung des Dargestellten wichtig. Was wird durch die Zeichnung, das Foto oder die komplexe Darstellung deutlich? Was zeigt sie? Stellen Sie sich für den Alternativtext vor, Sie müssten einer Person über das Telefon die Darstellung erklären.
  • Diagramme werden häufig eingesetzt, um umfangreiche Informationen in kompakter visueller Form zu vermitteln. Der Alternativtext zu einem Diagramm sollte die zentrale Aussage des Diagramms wiedergeben. Umfangreichere Beschreibungen sollten in den Fließtext aufgenommen werden. Überlegen Sie, ob die originale Datentabelle ergänzend zur Verfügung gestellt wird.
  • Layoutgrafiken enthalten keinerlei Information oder sonstige Darstellung und benötigen daher in der Regel keinen Alternativtext.
  • Wenn grafische Elemente als Bedienelement oder Link genutzt werden, dann ist das Ziel bzw. die Aktion des Bedienelements als Alternativtext zu hinterlegen.

Textäquivalente sollten kurz und treffend formuliert sein. Vermeiden Sie allzu detaillierte Beschreibungen von Bildern oder anderen grafischen Elementen.
Ergänzend dazu können Sie Bilder und andere grafische Elemente mit einer Bildunterschrift versehen.

Stellen Sie für multimediale Inhalte angemessene Alternativen bereit

Multimediale Inhalte (Audio, Video, animierte Grafiken) in Textdokumenten sind häufig problematisch. Bei der Konvertierung in ein anderes Format (PDF, HTML) können diese Inhalte oft nicht automatisch übertragen werden. Animierte GIF-Dateien werden z. B. in statische Grafiken umgewandelt. Für die barrierefreie Integration von Audio oder Video müssen besondere Vorgehensweisen berücksichtigt werden.

Stellen Sie für jede Audiodatei mit gesprochener/gesungener Sprache ein Textäquivalent bereit. Wenn das Dokument ein Video oder einen Tonclip mit gesprochener Sprache enthält, dann stellen Sie mit dem Dokument auch eine Transkription bereit, die alle Informationen enthält. Diese Transkription kann in einer separaten Datei bereitgestellt oder - wenn sie nicht zu umfangreich ist - in den Anhang gesetzt werden. Mit einem eingefügten Hyperlink kann direkt zu der Transkription navigiert werden.

Bei Verwendung eines Videos sollten synchronisierte Untertitel für jedes Geräusch oder jeden Sprechabschnitt bereitgestellt werden. Ergänzend zu Transkriptionen erleichtern synchronisierte Untertitel hörbehinderten Nutzerinnen und Nutzern das Verständnis während das Video läuft.