Informationen und Verweise zur Gesetzgebung und zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in Spanien.
Nach dem spanischen Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz vom 2. Dezember 2003 (LEY 51/2003 de igualdad de oportunidades, no discriminación y accesibilidad universal de las personas con discapacidad - LIONDAU) muss die Regierung Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Informationstechnologien und der Nutzung von staatlichen und sozialen Dienstleistungen verabschieden.
Darüber hinaus finden sich im Gesetz für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und des Internet-Handels (Ley de Servicios de la Sociedad de la Información y de Comercio Electrónico - LSSICE) konkretere Vorschriften zur barrierefreien Gestaltung von Internet-Angeboten. Es trat am 11. Juli 2002 in Kraft und fordert eine barrierefreie Gestaltung aller Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltung. Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2005. Die öffentlichen Anbieter sollen die Richtlinien der WAI berücksichtigen. Eine Verordnung mit eigenen Anforderungen gibt es derzeit nicht.
Ein Gesetzesentwurf, der Ende 2006 verabschiedet wurde, regelt den elektronischen Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung vollkommen neu. Die Barrierefreiheit wird darin als Grundprinzip bei der Gestaltung von Informationsangeboten verankert. Das Gesetz soll zum 31. Dezember 2009 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen die darin enthaltenen Vorschriften erfüllt werden.