- Nur-Text-Seiten unterstützen nur eine spezielle Gruppe (Nutzer von Braillezeilen und Screenreadern).
- Andere Barrieren für Menschen mit Körperbehinderungen,
Hörbehinderungen, Seheinschränkungen, Farbenblindheit, Menschen mit
multiplen geringeren Funktionseinschränkungen (viele der älteren
Menschen) werden auf der Originalseite nicht beseitigt. Diese Menschen
werden auf den Sonderweg (Nur-Text) gezwungen.
- Ein reines Textangebot enthält aber für viele dieser Menschen erhebliche Barrieren.
- Daher enthalten dann sowohl die Nur-Text-Seite genauso wie das eigentliche Angebot Barrieren.
- Die Aktualität des Alternativangebotes ist auch heute oft noch immer nicht vergleichbar mit dem der Originalseite.
- Sie sind nicht barrierefrei im Sinne des BGG.
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