Inhalt
Darstellung aller Behinderungsarten
Dem Teilnehmer soll in der Schulung bewusst werden, dass sich
Barrierefreiheit nicht auf Menschen mit einer einzigen Behinderungsart bezieht. Mit welchen Hilfsmitteln sich Menschen mit Behinderungen im Internet bewegen, sollte beschrieben und demonstriert werden.
Alle im Folgenden aufgeführten Behinderungsarten beziehungsweise
Einschränkungen sollten in der Schulung erwähnt werden. Für jede
Einschränkung ist mindestens ein Beispiel zu erläutern:
- Sehbehinderte Menschen
- Mögliche Beispiele:
Unzureichende Kontraste, nicht skalierbare Schrift/ Schriftgrafiken, unzureichende Darstellung bei geringer Auflösung, in CSS eingebundene Grafiken, die beim Einsatz von benutzereigenem CSS nicht mehr sichtbar sind
- Blinde Menschen
- Mögliche Beispiele: Mangelhafte
Bildbeschreibungen, schlechte Benennung von Frames, unzureichende
Linkbezeichnung, unkorrekte Überschriften
- Stark hörgeschädigte und gehörlose Menschen
- Mögliche Beispiele: Audiodateien, schwer verständliche Texte, Notwendigkeit von Gebärdensprache
- Manuell-motorisch eingeschränkte Menschen
- Mögliche Beispiele: Unzugänglichkeit von Hyperlinks und Nichtbedienbarkeit von Navigation für Tastatur-Nutzer
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- Mögliche Beispiele: Schwere Sprache, für überladene Seiten
- Menschen mit lichtindizierter Epilepsie
- Mögliche Beispiele: Flackernder Inhalt
Erwähnt werden sollte außerdem, dass Millionen Menschen ohne
Schwerbehindertenausweis körperliche Einschränkungen haben. Einige Beispiele sollen genannt werden. Auf die Bedeutung eines barrierefreien Internets für ältere Menschen ist einzugehen.