Buchtipp:

Abbildung des AbI-Buchs: Barrierefreies Webdesign Das AbI-Handbuch, ein Praxishandbuch für Web-Gestaltung und grafische Programmoberflächen.

Inhalt

Positionspapier des Workshops Web-Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Workshop in Berlin am 13.November 2001 (im Rahmen des Forum Informationstechnik Arbeitsgruppe 2 Demokratie und Verwaltung)

Bedeutung des Web (Internet und Intranet).

"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect."-- Tim Berners-Lee, W3C Director and inventor of the World Wide Web.

  • Moderne Informationstechnologie und insbesondere Internet und Intranet entwickeln sich zu unverzichtbaren Informations- und Kommunikationsmedien für alle Bürger.
  • In der Arbeitswelt hat sich die Nutzung des Mediums an vielen Stellen bereits weitgehend durchgesetzt.
  • Die Penetration von PC und Internet nimmt auch im Privatbereich ständig zu.
  • Schlüsselfaktoren für die Umsetzung dieser Technologien sind neben der technischen Entwicklung selbst, die Verfügbarkeit, der Preis, die Informationsinhalte und die Nutzbarkeit (usability) für eine breite Konsumentenschicht.
  • Mit den zunehmenden Angeboten der öffentlichen Hand im Internet und Dienstleistungen wie virtuelles Rathaus, ÖPNV, Informationspools, interaktive Angebote, wird die Frage nach der Erreichung einer möglichst breiten Nutzerschicht immer vordringlicher.

Wie kann der eigene Anteil am Internetmarkt vergrößern werden?

  • Guter aktueller Inhalt.
  • Ansprechende Präsentation.
  • Einfache und verständliche Navigation.
  • Einfache Interaktion.
  • Gute Nutzbarkeit für eine breite Anwenderschicht.

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Konzept des Universellen Design/ Design für alle/ Barrierefreiheit.

Einen guten und wirtschaftlichen Ansatz bietet das Konzept des Universellen Design/ Design für alle:
Universelles Design ist der Entwurfsprozess von Produkten, die von Menschen der breitest möglichen Palette unterschiedlichster Fähigkeiten in der breitest möglichen Palette von Situationen (Umgebungen, Konditionen und Umstände) benutzt werden können.
Erläuterung des Konzeptes.
  • Jeder Mensch ist einzigartig und ein Individuum. Wir sind alle verschieden und das ist normal.
  • Die Nutzeranforderungen an Produkte und Dienstleistungen gerade im Bereich moderner Technologien sind im Grundsatz für alle gleich.
  • Mit diesem Verständnis müssen wir Lösungen für alle anstreben, universelle Lösungen ohne Zugangsbarrieren.
Merkmale des Konzeptes.
  • Dieses Design Konzept hat augenscheinlich ein beträchtliches Potential zur Markterschließung und zur Förderung der Teilhabe aller an der Gesellschaft.
  • Universelle Design Techniken sind tatsächlich universell: Produkteigenschaften mit dem Ziel, Menschen mit Einschränkungen zu unterstützen sind nützlich für die Benutzer insgesamt.
  • Oft ist die Zahl der nicht eingeschränkten Nutzer sogar weit größer die Anzahl der Nutzer der ursprünglichen Zielgruppe.
  • Universelles Design kann nur umgesetzt werden, wenn man die Anforderungen und Fähigkeiten aller berücksichtigt.
  • Universelles Design nützt auch bei situativen Einschränkungen
  • Tatsächlich können nicht alle Barrieren durch universelle Lösungen beseitigt werden.
  • Notwendigkeit spezifische zielgerichteter Lösungen und individueller Anpassungen (Rehabilitationstechnik).
  • Zusammenwirken beider Konzepte "Design für alle" und spezielle Lösungen.
Daraus folgt:
  • Design von Produkten so flexibel, dass sie unmittelbar (ohne Zusatztechnik oder Anpassungen) von Menschen der breites mögliche Palette unterschiedlichster Fähigkeiten in der breitest möglichen Palette von Situationen (Umgebungen, Konditionen und Umstände) benutzt werden können, soweit kommerziell praktikabel mit aktuellen Materialien, Technologien und Know-How,
  • Design von Produkten in der Art, dass sie kompatibel (interoperabel) mit unterstützender Technik sind, die von denen eingesetzt wird, welche die Produkte nicht effizient direkt benutzen können.

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Beispiele für Zugangsbarrieren zum Web:

  • Zugang über Mobiltelefon oder Kiosks mit kleinen Bildschirmen
  • Niedrige Bandbreite (hohe Ladezeiten z.B. von Grafiken)
  • Laute Umgebungen (Probleme den Ton zu hören)
  • Helle Umgebung mit Blendung (Probleme den Bildschirm zu lesen)
  • Autofahren (keine Hand mehr frei)
  • Leseschwierigkeiten
  • Farbfehlsichtigkeit.
Solche Probleme können überwunden werden durch:
  • Einsatz mehrerer Modes (Multi-Modality - Unterstützung von sichtbarer, hörbarer und taktiler Information)
  • Redundante Informationen (Text, Audio, Video)
  • Smarte Seitengestaltung
  • Verwendung von Cascading Style Sheets usw.
Solche Lösungen unterstützen gleichzeitig auch den Zugang von Menschen mit Behinderungen (Körperbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistige Behinderung).

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Web-Zugänglichkeit ist marktrelevant.
  • Gute Zugänglichkeit ist ein wichtiger Aspekt der "Usability" und daher ein Qualitätsmerkmal.
  • Gute Zugänglichkeit unterstützt "alle" Nutzer nicht nur eine kleine Gruppe.
  • Gute Zugänglichkeit unterstützt die Nutzung unter unterschiedlichen technischen oder situative Randbedingungen (Bandbreiten, Endgeräte, Browser, mobile Geräte, etc.).
  • Mit Zugänglichkeit wird die Gruppe potentiellen Nutzer erhöht (5 Millionen in Deutschland).
  • Gute Zugänglichkeit bedeutet nicht zwangsläufig Mehrkosten oder Mehraufwand.
  • Gute Zugänglichkeit und gutes Design sind kein Widerspruch.
  • Gute Zugänglichkeit macht Information leichter verfügbar.
  • Gute Zugänglichkeit erhöht die Akzeptanz.
  • Barrierefreie Seiten schaffen gesellschaftliche Anerkennung.
  • Barrierefreiheit wird bereits in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. In Europa und Deutschland sind gesetzliche Maßnahmen geplant. Wer heute schon den geforderten Standard einsetzt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorsprung.
  • Dialog mit den Nutzern hilft zu besseren Produkten.

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Richtlinien zur Erstellung barrierefreier Web-Seiten.

World Wide Web Consortium (W3C) - Web Accessibility Initiative (WAI)

Das World Wide Web Consortium (W3C) als weltweites Industriekonsortium unterstützt mit seiner "Domain" WAI (Web Accessibility Initiative) die Bemühungen um Zugänglichkeit. WAI hat in internationaler, offener Beratung Richtlinien erarbeitet, die als de-facto Standard anzusehen sind. In Europa sollen diese Richtlinien nun als Standard für öffentliche Seiten eingeführt werden. In Deutschland werden die WAI-Richtlinien im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes die Grundlage für die Standards barrierefreier Internetseiten bilden.

WAI-Referenzen:

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Was nun?

Empfehlungen des Workshops-Aktionsbündnis
  • Information zugänglich gestalten
  • Anwendung und Umsetzung der WAI-Richtlinien bei der Neugestaltung.
  • Anwendung und Umsetzung beim Relaunch von Seiten.
  • Zugänglichkeitsniveaus in Abhängigkeit der Informationsaufgabe, Navigationsfunktion, Breite der Nutzergruppe, der Zahl der Besucher gestalten.
  • Oft können existierende Seiten mit geringem Aufwand im Rahmen der normalen Pflege barrierefrei gemacht werden.
Unterstützungsangebote

Um den Erstellern von Internet- und Intranetseiten die barrierefreie Gestaltung nahe zu bringen, muss über die Möglichkeiten, Chancen und die Standards informiert werden. In Verbindung mit der politischen Forderung nach Barrierefreiheit, muss der öffentlichen Hand und dem Privatsektor kompetente Unterstützung angeboten werden. Es existieren in Deutschland bereits zahlreiche Informationsangebote und einige Unterstützungsangebote zur barrierefreien Webgestaltung. Diese umfassen:

  • Erklärung der Problematik
  • Empfehlungen zur Seitengestaltung
  • Gute Beispiele
  • Handreichungen und Hinweise auf Tools
  • Beratung für Webgestalter
  • Schulung von Webgestaltern
  • Test von Seiten
  • Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung.

Das Aktionsbündnis hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Angebot gezielt zu ergänzen und zu erweitern. Darüber hinaus bietet das Aktionsbündnis der Bundesregierung seine Unterstützung für die Abfassung von Standards für öffentliche Seiten an.

Mindeststandards für Web-Seiten der öffentlichen Hand

Es zeigt sich, dass die WAI Richtlinien als Grundlage für die Formulierung der Standards geeignet sind. Die Checkpunkte der Priorität 1 müssen komplett übernommen werden (Konformitätsstufe A). Allerdings sind sie allein nicht ausreichend, insbesondere wenn es um Menschen mit Körperbehinderungen, Sehbehinderungen und geistigen Behinderungen geht. Aus diesem Grunde wird die Herstellung der Konformitätsstufe AA oder zumindest die Übernahme wichtiger Elemente der Priorität 2 in den Mindeststandard zu berücksichtigen sein. Bei der Formulierung des Standards muss ein ausreichendes Fenster zur Abwärtskompatibilität mit alten Versionen der Markup-Sprache und älteren Browser-Versionen vorgesehen werden. (Es sind noch viele Seiten mit diesen Standards online. Die verfügbare Hardware der Benutzer und ihre Hilfsmittel lassen sich nicht so einfach austauschen, wobei manche dann nur mit älteren Standards funktionieren).