Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.
Begründung zu § 5 Folgenabschätzung
Da sich die technischen Möglichkeiten ständig weiter entwickeln, wird die Verordnung unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen regelmäßig überprüft, um technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
Indikatoren für die technische Entwicklung sind insbesondere:
- das Vorliegen einer neuen, offiziell verabschiedeten Fassung der Web Content Accessibility Guidelines des W3Cs (World Wide Web Consortium);
- die Verfügbarkeit völlig neuer Web-Technologien und Tools, die das Problem der Barrierefreiheit fundamental berühren;
- das Feststellen erheblicher neuer Zugangsprobleme, die in den Standards der Verordnung nicht berücksichtigt sind.