- Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfange verändert oder angepasst werden, sind gemäß § 3 dieser Verordnung zu erstellen. Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage zu dieser Verordnung erfüllen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage dieser Verordnung erfüllen.
- Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet bzw. Intranet (§ 1 Nummer 2) veröffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des § 3 Behindertengleichstellungsgesetz richten.
- Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder Intranet (§ 1 Nummer 2) veröffentlicht wurden, bis zum 31. Dezember 2005 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten.
Begründung zu § 4 Umsetzungsfristen für die Standards
Für Angebote im Internet, die ab Inkrafttreten der Verordnung ganz oder im Wesentlichen neu gestaltet werden, sind die vorgeschriebenen Standards sofort einzuhalten. Als Veränderung oder Anpassung wesentlicher Bestandteile gilt jede Änderung, die über rein redaktionelle Änderungen hinausgeht.
Zu § 4 Nummer 1
Mit den Übergangsfristen für die Einführung der Standards für vorhandene Angebote soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der behinderten Menschen auf einen möglichst schnellen barrierefreien Zugang und den technischen und finanziellen Möglichkeiten der Bundesverwaltung geschaffen werden.
Zugangspfade sind Seiten (insbesondere Eingangsseiten) innerhalb in sich abgeschlossener Internetangebote, die gezielt auf weitere Seiten bzw. Bereiche des gleichen Internetangebots verweisen.
Zu § 4 Nummer 2
Internetangebote, die sich speziell an behinderte Menschen richten sind z.B. das Angebot des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, entsprechende Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung oder der Bundesanstalt für Arbeit.