Informationen und Verweise zur Gesetzgebung und zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in Österreich.
In Österreich gibt es ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das die Barrierefreiheit von informationsverarbeitenden Systemen fordert. Es trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Im Unterschied zum deutschen Gesetz ist die österreichische Gesetzgebung auch für Dienstleistungsangebote aus der Privatwirtschaft verbindlich. Zielvereinbarungen sind deshalb nicht vorgesehen. Im Falle eines Verstoßes können anerkannte Verbände klagen. Zuvor muss der Bundesbehindertenbeirat mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen und ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden.
Zu den Umsetzungsfristen werden im österreichischen Behindertengleichstellungs¬gesetz keine weitergehenden Angaben gemacht. Nach gängiger Auslegung müssen alle neuen Internet-Angebote der Privatwirtschaft seit dem 1. Januar 2006 barrierefrei gestaltet werden. Für Angebote des Bundes gelten die Übergangsfristen aus dem E-Government-Gesetz, das am 1. März 2004 in Kraft trat. Darin ist eine Frist bis zum 1. Januar 2008 festgelegt.
Für die technischen Vorgaben verweist das Gesetz auf die aktuellen Richtlinien der WAI.