Eintrag am: 24.03.2003 13:45:20
Mit neuem, barrierefreien Design präsentiert sich der Internetauftritt des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI). "Barrierefreiheit ist nicht ein Zustand, sondern ein ständiger Verbesserungsprozess" erläutert der verantwortliche Webdesigner Olaf Alester. Auch der erste Web-Auftritt von AbI war barrierefrei. Der neuen Auftritt ist inhaltlich klarer strukturiert und besitzt eine verbesserte Navigation. Er ist jetzt in einem Content-Management-System realisiert. Das erleichtert die Pflege der Seite. Alester weiter: "Es ist spannend zu beobachten, wie die Designer jetzt mit der Anforderung der Barrierefreiheit umgehen. Es gibt ja viele Möglichkeiten das umzusetzen. Barrierefreiheit und gutes Design sind eben keine Gegensätze, sondern passen zusammen". Deswegen sammelt AbI auch Beispiele, die unterschiedliche Lösungen aufzeigen (http://www.wob11.de/gute_bsp.html) . Anregungen zur neuen Seite nimmt AbI gerne entgegen. Wir bitten aber um Verständnis, dass Anregungen und Kritik erst gesammelt und ausgewertet werden, bevor Änderungen vorgenommen werden.
Eintrag am: 15.03.2003 17:15:23
In Schleswig Holstein gilt seit dem 21.12.2002 das Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG. Das Gesetz überträgt die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes weitgehend auf das Land Schleswig-Holstein. In § 12 des LBGG wird die Barrierefreie Informationstechnik eingefordert: "Die Träger der öffentlichen Verwaltung gestalten ihre Internetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Oberflächen technisch so, dass behinderte Menschen sie nutzen können." Damit hat ein weiteres Bundesland die Weichen für Barrierefreiheit - auch im Internet - gestellt.
Eintrag am: 25.02.2003 13:45:20
Am 21.02.2003 informierten sich 14 Teilnehmer über barrierefreies Webdesign als Anforderung für öffentliche Internetseiten. Das Seminar wurde von der HüF (Hochschulübergreifende Fortbildung-NRW) organisiert und vom FTB (Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe) als Mitglied des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik durchgeführt. Nach der Einführung und Vorstellung der Grundlagen des barrierefreien Webdesign , nahmen die Teilnehmer aus den Hochschulen die Gelegenheit wahr, ihre eigenen Seiten im Rahmen des Seminars selbst einer ersten Prüfung zu unterziehen. Dabei wurde klar, dass manches schon sehr gut gelöst ist, anderes jedoch der weiteren Aufmerksamkeit bedarf, um so Studierenden mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Das nächste HüF Seminar zum Thema: Barrierefreies Webdesign als Anforderung für öffentliche Internetseiten findet am 13.11.2003 im HüF in Hagen statt.
Eintrag am: 21.02.2003 11:10:36
Am 19.02.2002 veranstaltete das Gemeinschaftsprojekt der Lebenshilfe Wittmund e.V. und des Regionalen Umweltzentrums (RUZ) Schortens e.V. ein Seminar zum Thema "Natur für alle". Die Veranstaltung informierte über die konkreten Anforderungen verschiedener Gruppen von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf Barrierefreiheit. Projektmitarbeiterin Sigrid Arnade (Journalismus ohne Barrieren) stellte die Planungshilfen des gleichnamigen Projektes "Natur für alle" (www.natur-fuer-alle.de) vor. Mitarbeiter aus Nationalparks berichteten über bereits bestehende Erfahrungen und Pläne verschiedener Nationalparks aus Deutschland und den Niederlanden. Prof. Dr. Christian Bühler (FTB) präsentierte für das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) die Thematik barrierefreies Internet. Ein barrierefreies Informationsangebot ist auch im Zusammenhang mit dem Thema Natur relevant, da heute alle Nationalparks und Naturparks im Internet über ihr Angebot informieren.
Eintrag am: 14.02.2003 17:12:39
In einer Studie von Genie Stowers , Direktor des Public Administration Program der San Francisco State University , wurden 148 Websites der US-Bundesregierung im Hinblick auf Barrierefreiheit untersucht. Nur 13,5% der mit Bobby ( Bobby Test for compliance with sec 508 - also den für die US-Bundesregierung vorgegebenen Standard für Barrierefreiheit) untersuchten Seiten hatten danach keine Fehlermeldung. Rund 40% wiesen einen oder zwei Fehler aus und 7,5% hatten mehr als sechs oder sieben Fehler. Offenbar besteht auch in den USA noch erheblicher Nachholbedarf in Sachen barrierefreies Internet.
In Deutschland gilt für die Seiten des Bundes ein etwas anderer Standard, die BITV . Dieser Standard kann nicht so einfach durch ein Tool abgeprüft werden (der USA Standard genaugenommen eigentlich auch nicht). Daher hat AbI (Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik) einen halbautomatisierten Test von 60 Seiten der öffentlichen Hand (Arbeitsverwaltung, Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen) vorgenommen. Die Daten wurden im Dezember 2002 erhoben, die Auswertung läuft noch. Man darf gespannt sein, wie die deutschen Seiten in Sachen Barrierefreiheit abschneiden. Mehr demnächst hier ...
Hier finden Sie den englischen Zeitungsbericht .
Eintrag am: 13.02.2003 17:08:44
Der Europäische Rat für Bildung, Jugend und Kultur nahm auf seiner 2484. Tagung am 6. Februar 2003 in Brüssel eine Entschließung zur Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft (die so genannte " eAccessibility ") an (Dok. 5165/03). Diese war bereits zum Rat im Dezember 2002 vorgelegt worden. In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, technische, rechtliche und andere Schranken für die wirkliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der wissensbasierten Gesellschaft zu beseitigen. Dabei sollten sie nach Möglichkeit die bestehenden Finanzierungsmechanismen in Anspruch nehmen und Kontakte zu den jeweils zuständigen Akteuren herstellen (beispielsweise Kommission, Nichtregierungsorganisationen und Europäische Normungsorganisationen). In dem Text geht es unter anderem um die Annahme der Leitlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten im Rahmen der " Web Accessibility Initiative " (WAI), die Überprüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen und die Einrichtung und Vernetzung nationaler Zentren der Spitzenforschung, die auf Lehrpläne und Produkte in Bezug auf " Design für alle" spezialisiert sind. Darüber hinaus wird die Kommission ersucht, ein Webportal für eAccessibility -Fragen einzurichten und ein " eAccessibility -Zeichen" für einschlägige Waren und Dienstleistungen, die den betreffenden Normen entsprechen, zu schaffen.
Den eAccessibility Ratsbeschluss 2003 können sie sich als Word -Datei herunterladen.
Eintrag am: 17.01.2003 17:05:29
In Rheinland-Pfalz trat zum 31.12.2002 das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Auch im Bezug auf die Barrierefreie Informationstechnik werden Internet- und Intranetangebote sowie grafische Programmoberflächen von Behörden schrittweise technisch so gestaltet, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz will mit Aktionen und Veranstaltungen die Öffentlichkeit für die Rechte und Belange von behinderten Menschen sensibilisieren und die Diskussion über die Verbesserung der Chancengleichheit anregen.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter: http://www.masfg.rlp.de/Aktuelles/Landesgleichstellungsgesetz.htm
Eintrag am: 14.01.2003 15:22:15
Viele Betreiber von Websites sind zur Zeit damit beschäftigt ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Ist die Gestaltung der Seiten abgeschlossen, weisen sie in einer Presseerklärung auf ihren neuen barrierefreien Webauftritt hin. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch auf das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) und das Informationsportal des Aktionsbündnisses wob11 .de hingewiesen. Hierüber freuen wir uns natürlich.
Jedoch möchten wir aus aktuellem Anlass ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht unbedingt bedeutet, dass wir die Seiten getestet oder bei der Gestaltung beraten haben.
Wir würden uns freuen, wenn die Betreiber der entsprechenden Websites sich bereits vor oder während der Um- oder Neugestaltung an das Aktionsbündnis und seine Partner wenden würde, die kostenlose Kurztests der Seiten durchführen oder bei der barrierefreien Gestaltung beraten können. Hierdurch können Mißverständnisse ausgeräumt werden, bevor viel Entwicklungszeit und -kosten in eine Lösung investiert werden, die trotzdem nicht alle Barrieren beseitigt.
Leider hat es sich herausgestellt, dass viele, nach eigener Meinung der Betreiber von barrierefrei gestalteten Seiten, tatsächlich aber noch viele Barrieren enthalten. Häufig wird auch eine Sonderlösung für behinderte Menschen angeboten, was nicht im Sinne eines Universellen Designs für Alle und auch nicht im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist.
Im BGG § 4 "Barrierefreiheit" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Lösung "in der allgemein üblichen Weise" nutzbar sein muss. Es wird also gerade keine Sonderlösung angestrebt. In der Begründung zu Nr. 11.3 der Anlage zur BITV heißt es: Das Erstellen einer alternativen "Nur-Text-Version" ist nach der Bedingung Nr. 11.3 der Priorität I nur vorgesehen,
Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
Ziel sollte es also immer sein ein Internetangebot zu erstellen, das von allen Benutzergruppen gleichermaßen uneingeschränkt nutzbar ist . Dies hat insbesondere Vorrang vor der Erstellung einer "Nur-Text-Lösung" als Alternative, da diese nur für bestimmte Benutzergruppen von behinderten Menschen, etwa für Benutzer von Braille-Zeilen oder Screen-Readern , Barrierefreiheit erreicht. Von einer barrierefrei gestalteten Webseite, auf der z. B. einfache Sprache verwendet worden ist oder auf der eine übersichtliche, gut nachvollziehbare Navigation eingesetzt wird, können alle Nutzer des Internetangebots profitieren.
Den gesamten Text finden Sie auf dem Informationsportal des Aktionsbündnisses wob11 .de