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Multimedia muss barrierefrei sein

Audio und Video im Internet werden immer populärer. Zum einen steht mittlerweile ausreichend schnelle Internetverbindungen zur Verfügung, um zu Hause, an der Uni oder am Arbeitsplatz Videos in angemessener Qualität betrachten zu können. Mit den aktuellen Entwicklungen des Web2.0 sind besonders Videoportale wie in englischer Sprache youtube.com, in englischer Sprache veoh.com oder in deutscher Sprache myvideo.de populär geworden. Außerdem stellen immer mehr Fernsehsender Ausschnitte aus aktuellen Sendungen ins Internet, damit die Inhalte zu jeder gewünschten Zeit durch das Publikum abgerufen werden können. Privatpersonen und vielel kommerzielle Webseiten bieten sog. Podcasts an, die entweder online angehört oder auf einen beliebigen MP3-Player heruntergeladen werden können.

Aber auch im E-Learning spielen Audio und Video eine Rolle. Kurze Filme demonstrieren Prozessabläufe, präsentieren historisches Zeitgeschehen und dokumentieren eine Operationstechnik oder Schülerverhalten. Videos machen Dinge zugänglich, die anderweitig entweder nicht oder nur mit hohem finanziellen, zeitlichen oder organisatorischen Aufwand zugänglich werden. Audiodateien geben historische Reden wieder, geben zusätzliche Informationen oder ersetzen Infotexte.
Gleichzeitig bringt der verstärkte Einsatz von Multimedia aber auch Probleme mit sich, insbesondere dann, wenn Menschen mit Behinderung auf das Angebot zugreifen wollen. Aus Sicht der Barrierefreiheit ist die Problematik klar: schwerhörige oder taube Menschen können den Audioteil eines Videos nicht oder nur schlecht hören; blinde oder stark sehbehinderte Menschen können die Bewegtbilder nicht oder nur schlecht sehen. Audiodateien wiederum können von schwerhörigen oder tauben Menschen nicht gehört werden.

Damit Menschen mit Behinderung ebenfalls vom Einsatz von Multimedia profitieren, müssen entsprechende zugängliche Alternativen bereitgestellt werden. Die in deutscher Sprache Anforderung 1 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) führt aus:

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

  • Bedingung 1.1: Für Tonspuren ist ein äquivalenter Text bereitzustellen.
  • Bedingung 1.3: Es ist eine Audiobeschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
  • Bedingung 1.4: Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation sind äquivalente Alternativen mit der Präsentation zu synchronisieren.

Ein Video kann also gemäß BITV durch folgende Maßnahmen zugänglich gemacht werden:

  • durch die Bereitstellung von Untertiteln bzw. Untertitelung
  • durch Audiobeschreibung.

Um den Anforderungen der BITV zu genügen, müssen sowohl Untertitel als auch Audiobeschreibung mit dem Video synchronisiert werden. Daneben gibt es noch die Möglichkeiten der Textdeskription und Texttranskription, auf die der Vollständigkeit halber auch eingegangen wird.
Für Audiodateien, die für sich stehen und nicht als zusätzliche Information das Verständnis eines Textes unterstützen sollen (vgl. in deutscher Sprache BITV-Anforderung 14), muss eine äquivalenter Text bereitgestellt werden.