Hinweis: Wenn in diesem Zusammenhang von "Accessibility", also Zugänglichkeit, gesprochen wird, ist dies meist im Bezug zu der amerikanischen Richtline Section 508 zu sehen, die weniger Anforderungen an Barrierefreiheit stellt, als die deutsche Verordnung.
Informationen der Firma Adobe (Deutschland) zur Erstellung zugänglicher PDF-Dokumente:
Informationen der Firma Adobe (US) zur Erstellung zugänglicher PDF-Dokumente:
Abschnitt 3.6 im Modul "Barrierefreies E-Government - Leitfaden für Entscheidungsträger, Grafiker und Programmierer" des E-Government Handbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechik (BSI):
Seiten des W3C zum Thema PDF und Barrierefreiheit
efa-Artikel des AbI-Unterstützers Roland Heuwinkel: