Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Sie können nur gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn ihnen alle Wege zur Ausbildung und Arbeit offen stehen. Gerade die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung zeigt, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist. Wie eine
Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegt, liegt die Erwerbsquote behinderter Menschen mit 50 Prozent deutlich unter der von Menschen ohne Behinderung (76 Prozent).
Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zur politischen Querschnittsaufgabe zu machen. Allen Aufgaben voran soll Menschen mit Behinderung eine qualifizierte Ausbildung und Beschäftigung gesichert werden. Bereits 2004 hatte der deutsche Gesetzgeberreagiert und dazu unter anderem das Instrument der in § 83 SGB IX verankerten Integrationsvereinbarung geschaffen. Damit sollen die Handlungsleitlinien des SGB IX und der Schwerbehinderten-Verwaltungsvorschrift durch konkrete und verbindliche Verhaltensregeln und Zielvereinbarungen ergänzt werden.
Bislang wird bei der Integration von Menschen mit schweren Behinderungen vorrangig an eine individuelle Lösung am Arbeitsplatz sowie an eine barrierefreie Infrastruktur gedacht. Für eine nachhaltige berufliche Integration ist es jedoch notwendig, das Arbeitsumfeld und den Arbeitsplatz gleichberechtigt und unter Berücksichtigung des Universellen Designs zu gestalten. Es geht nicht darum, Sonderlösungen für Mitarbeiter mit Behinderungen zu schaffen, sondern das Arbeitsumfeld ist so zu gestalten, dass sich sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung problemlos zurechtfinden können.Informationstechnische Systeme gehören heute zu jedem modernen Arbeitsumfeld. Mit ihrer Hilfe können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen ohne Schwierigkeiten am Arbeitsprozess beteiligen. Denn durch Informationstechnik lassen sich Hilfsmittel universell für verschiedene Aufgaben einsetzen. So ermöglichen beispielsweise spezielle Eingabegeräte die Texteingabe oder das Bedienen von Softwareprogrammen. Doch dafür müssen diese für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter barrierefrei zugänglich sein.
In der Praxis hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchgesetzt. Bestehende Integrationsvereinbarungen berücksichtigen in der Regel bisher noch keine barrierefreie Informationstechnik. Damit werden das große Potenzial und der Nutzen der Informationstechnologie für Menschen mit Behinderung verschenkt. Dabei können von einer einheitlichen Regelung sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber sowie beteiligte Interessensvertretungen profitieren.