24.04.2007
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 23. April in Berlin eine Anhörung zum Thema "Leben ohne Barrieren!? Fünf Jahre Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was hat es gebracht? Wo wollen wir hin?" veranstaltet.
Dabei sind Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache zu Wort gekommen, um aus ihrer Sicht zu schildern, ob das BGG, das am 1. Mai 2002, in Kraft trat, eher "Top" oder ein "Flop" ist.
Fünf Jahre nach Einführung im "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" ist die Bilanz zwiespältig. Auf der gut besuchten Anhörung wurde deutlich, dass mit dem BGG ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel eingesetzt hat. Barrierefreiheit spielt in Bereichen wie Bauen, Verkehr oder Kommunikation eine immer größere Rolle - doch nach wie vor besteht großer Handlungsbedarf. Die Verbandsklage oder Zielvereinbarung sind wichtige Instrumente, um gegen Diskriminierung vorzugehen und gleichberechtigte Teilhabe durchzusetzen - doch beides wird nur selten genutzt und ist bislang wenig effektiv.
Eine Novellierung des Gesetzes sei unumgänglich, waren sich die Verbandsvertreter einig. Zu viele Lücken gebe es noch zu schließen, daher müssten einzelne Verordnungen unbedingt überarbeitet werden.
Das gilt auch für das Internet. Dort würden etwa Gehörlose immer noch stark ausgegrenzt durch zu viel Text und zu wenige Gebärdenvideos. Das oft strapazierte Kostenargument ließen Vertreter der Gehörlosen nicht gelten. Auch mangele es an barrierefrei zugänglichen PDF´s.
Gefordert wurde eine Fortschreibung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV), in der unter anderem neue Vorschriften für Redaktionssysteme festgelegt werden müssten. Bislang fehle außerdem der Anreiz in Form einer finanziellen Unterstützung, um die BITV umzusetzen.
In Kürze soll es auch eine ausführliche Dokumentation der Anhörung geben.