Übersicht über den aktuellen Stand der Gesetzgebung in den Ländern
Landesgleichstellungsgesetze
Gesetze, Regelungen, zuständige Ministerien und Behindertenbeauftragte der Länder.
Auf dieser Seite sind lediglich Hyperlinks zu den Ministerien und Behindertenbeauftragten aufgeführt, eine Liste mit Ansprechpartnern und Anschriften der, von den Bundesländern Beauftragten für die Belange behinderter Menschen finden Sie auf den Internetseiten der Beauftragten des Bundes für die Belange behinderter Menschen.
Baden-Württemberg
Der Landtag hat am 20. April 2005 das Gesetz der Landesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet, das am 01.06.2005 in Kraft treten wird. Paragraph 10 regelt die barrierefreie Gestaltung medialer Angebote, die sich an den Standards der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) orientieren sollen.
Der Senat hat am 23. August 2005 die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (BITV) erlassen. Sie sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Neue Webangebote und Angebote, die sich an behinderte Menschen richten, müssen danach sofort barrierefrei gestaltet werden, bestehende Angebote bis Ende 2006. Die anzuwendenden Standards orientieren sich an der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung.
Nachdem die Bürgerschaft am 10.03.05 das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen hat, trat es am 21.03.05 in Kraft. Paragraph 10 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik. Der Senat wird ermächtigt, eine weiterführende Rechtsverordnung zur Barrierefreien Informationstechnik zu erlassen.
Das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, liegt seit dem 20.12.2004 vor und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Paragraph 14 enthält Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik. Eine weiterführende Rechtsverordnung ist vorgesehen und soll die Geltungsbereiche, die technische Standards und zu gestaltende Bereiche näher bestimmen.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW, HTML-Format ; BITV NRW, Original). Die Verordnung regelt die Umsetzungsfristen und den Geltungsbereich, in Bezug auf die zu erfüllenden technischen Anforderungen und Bedingungen verweist die Verordnung auf die Bundes BITV.
Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz verabschiedet am 31.12.2002, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften, Paragraph 7 zur barrierefreien Informationstechnik.
Das Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ist seit dem 29. Mai 2004 in Kraft. Enthält Paragraph 7 zur Barrierefreien Informationstechnik, der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen vorschreibt, ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten graphischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.