Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) hat 30 Online-Stellenbörsen auf Barrierefreiheit getestet. Das Ergebnis ist enttäuschend: Auf die Belange behinderter Nutzer wird wenig Rücksicht genommen. Die Internet-Auftritte weisen erhebliche Barrieren auf.
Um die Zugänglichkeit von Jobbörsen nachhaltig zu verbessern wurde ein Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Internet-Jobbörsen erarbeitet, der Programmierern und Entscheidern konkrete Hinweise gibt.
Barrieren begegnen behinderten Menschen nicht nur am Arbeitsplatz. Auch Ausbildung und Arbeitsplatzsuche gestalten sich oft schwierig. Viele Informationen aus Zeitschriften und Fachpublikationen liegen ausschließlich in gedruckter Form vor, so dass sie für blinde Menschen nicht ohne Hilfsmittel nutzbar sind. Motorisch eingeschränkte Menschen können Zeitungsseiten nicht blättern und somit die Stellenanzeigen nicht lesen. Computer und Internet versprechen Abhilfe. Inhalte aus Dokumenten und von Internet-Seiten können mit Hilfe von einer Screenreader-Software vorgelesen werden. Speziell gestaltete Hilfsmittel ermöglichen bei nahezu allen Behinderungsarten die Bedienung des Computers.
Die enorme Bedeutung des Internets für behinderte Menschen bei der Arbeitsplatzsuche hat das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) zum Anlass genommen 30 Online-Jobbörsen auf ihre Barrierefreiheit entsprechend der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) zu prüfen. Getestet wurden neben bekannten und häufig genutzten Adressen wie StepStone und monster.de auch spezialisierte Börsen mit Berufsbereichen, die besonders häufig von Menschen mit Behinderungen gewählt werden.
Die wenigsten Barrieren wurden bei den Jobbörsen der Bundesverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit gefunden. Erhebliche Mängel weisen jedoch die Seiten großer kommerzieller Anbieter wie StepStone, monster.de oder worldwidejobs auf. Die Jobbörse StepStone beispielsweise ist insbesondere für blinde Arbeitssuchende schwer zu nutzen, da sie aus sehr vielen unzureichend benannten Teilen, sogenannten Frames besteht. Blinde Nutzer können nicht wissen, welche Inhalte sich in den Frames befinden, wenn diese schlecht benannt sind. Bei StepStone und stellenanzeigen.de sind die Frames zudem nicht scrollbar, so dass bei Betrachtung mit geringer Auflösung Teile der Navigationsleiste abgeschnitten werden.
Auf fast allen getesteten Seiten wurden Links gefunden, die ohne Ankündigung neue Fenster öffnen. Insbesondere für Screenreader -Nutzer sollten neue Fenster allerdings angekündigt werden, damit sie wissen, dass sie sich nicht mehr im Ursprungsfenster befinden. Nur bei einer Jobbörse wird in allen Fällen auf entsprechende Hinweise geachtet. Viele neue Fenster erschweren darüber hinaus die Orientierung, auch wenn sie angekündigt werden. Auf den Seiten der Arbeitsagentur öffnen sich mehrfach neue Seiten, wenn der Nutzer in einen anderen Bereich wechselt.
Screenreader-Nutzer können sich alle Links einer Seite auflisten lassen, um gezielt zu bestimmten Inhalten springen zu können. Dazu müssen die Linkziele eindeutig aus der Linkbezeichnung hervorgehen. Die häufig verwendeten "mehr…-" oder "weiter…-" Links nach Anreißertexten ohne weitere Erläuterungen sind nicht ausreichend. Der Test zeigt, dass rund jede dritte der getesteten Jobbörse mangelhafte Linkbezeichnungen verwendet.
Blinde Nutzer können erheblich schneller im Internet navigieren, wenn Überschriften im Quellcode gekennzeichnet sind. Markierte Überschriften können gezielt ausgewählt werden und die Nutzer müssen sich nicht den gesamten Text von vorne vorlesen lassen. Bei 18 der 30 Testkandidaten wurden keine ausgezeichneten Überschriften gefunden. Nur bei einer Jobbörse sind alle Überschriften entsprechend des Standards der BITV korrekt gekennzeichnet.
Die Verwendung von Schriftgrafiken kann für sehbehinderte und blinde Nutzer ein Problem darstellen. Schriftgrafiken lassen sich nicht verlustfrei vergrößern und müssen mit Alternativtexten hinterlegt sein. Bei vier der getesteten Jobbörsen besteht die Hauptnavigation komplett aus Schriftgrafiken. Bei der Hälfte der Sites werden Schriftgrafiken an anderen Stellen eingesetzt. Nur jede dritte getestete Jobbörse verzichtet vollständig auf Schriftgrafiken. Bei JOB-SOZIAL und der juristischen Stellenbörse karriere-jura.de fehlen sämtliche Alternativtexte, so dass ein Navigieren mit dem Screenreader unmöglich ist.
Ebenfalls wichtig für Menschen mit einer Sehbehinderung sind ausreichende Kontraste zwischen Schrift und HIntergrund. Der Test hat ergeben, dass nur bei jeder zweiten Site alle Helligkeitskontraste gut gewählt sind. Texte auf Sozialberufe.de und AUBI-plus können nur sehr schwer gelesen werden. Bei insgesamt 13 Angeboten sind die Kontraste zumindest in Teilbereichen nicht ausreichend.
Für sehbehinderte Nutzer sind verstellbare Schriftgrößen von großer Bedeutung. Wichtig ist, dass der Web-Designer relative Angaben für die Schriftgröße verwendet. Bei absoluten Werten ist im Internet-Explorer keine Änderung der Schriftgröße möglich. Nur 7 Angebote erlauben eine Einstellung der Schriftgröße in allen Bereichen. Bei 18 Sites lässt sich im Internet-Explorer die Schriftgröße gar nicht verstellen.
Sehbehinderte Nutzer verringern die Auflösung, um einen Vergrößerungseffekt zu erreichen. Nicht selten wird bei 800x600 oder gar 640x480 Bildpunkten gesurft. Nur zwei Angebote, Arbeit24 und die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern (IHK), passen sich gut an niedrige Auflösungen an. Bei anderen Jobbörsen muss entweder horizontal gescrollt werden oder es sind einige Bereiche nicht erreichbar.
Neben blinden und sehbehinderten können auch viele motorisch behinderte Nutzer keine Maus bedienen und verwenden die Tastatur oder andere Eingabegeräte. Auf mehreren Websites bereitet die Tastaturbedienung Schwierigkeiten. Bei der Jobbörse monster.de lassen sich beispielsweise Aufklappmenüs nur durch das Überfahren mit dem Mauszeiger öffnen. Mit der Tabulatortaste hat der Nutzer keine Möglichkeit, die Menüpunkte zu erreichen. Bei JobScout24 ist ein Bewerber-Login ohne Maus nicht möglich, da die Felder mit der Tastatur nicht gezielt ausgewählt werden können.
Im Ergebnis bestehen bei den Online-Jobbörsen erhebliche Barrieren. Einen in jeder Hinsicht barrierefreien Testsieger gibt es nicht. Zwar schneiden die Angebote der Bundesverwaltung und der Arbeitsagentur insgesamt am besten ab, aber auch hier gibt es viele Punkte zu bemängeln. Die beste Jobbörse im Test erfüllt gerade einmal zwei Drittel der in diesem Test überprüften Kriterien, die auf der BITV und Usability-Kriterien bestehen, vollständig. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass viele Probleme bereits mit einfachen und finanziell wenig aufwändigen Maßnahmen behoben werden können.
Nicht zu vernachlässigen ist, dass die barrierefreie Arbeitsvermittlung nicht nur den Arbeitssuchenden, sondern auch den Stellenanbietern große Vorteile bringen kann. Die Bewerber könnten schneller reagieren und müssen nicht auf andere Kommunikationsmittel wie Postweg, Fax oder Telefon ausweichen. Es bewerben sich mehr behinderte Menschen, die häufig wegen ihres Bedürfnisses nach gesellschaftlicher Akzeptanz besonders engagiert und motiviert sind.
Unternehmen, die sich für die personelle Vielfalt entscheiden, profitieren zudem von einem besseren Ansehen in der Gesellschaft und einer stärkeren Bindung qualifizierter Arbeitnehmer. Durch barrierefreie Stellenbörsen hätten Unternehmen und Institutionen außerdem größere Chancen, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu finden.