Leitfaden Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik in Integrationsvereinbarungen
Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sichern
Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Sie können nur gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn ihnen alle Wege zur Ausbildung und Arbeit offen stehen. Gerade die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung zeigt, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist. Wie eine
Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegt, liegt die Erwerbsquote behinderter Menschen mit 50 Prozent deutlich unter der von Menschen ohne Behinderung (76 Prozent).
Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zur politischen Querschnittsaufgabe zu machen. Allen Aufgaben voran soll Menschen mit Behinderung eine qualifizierte Ausbildung und Beschäftigung gesichert werden. Bereits 2004 hatte der deutsche Gesetzgeberreagiert und dazu unter anderem das Instrument der in § 83 SGB IX verankerten Integrationsvereinbarung geschaffen. Damit sollen die Handlungsleitlinien des SGB IX und der Schwerbehinderten-Verwaltungsvorschrift durch konkrete und verbindliche Verhaltensregeln und Zielvereinbarungen ergänzt werden.
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