Buchtipp:

Abbildung des AbI-Buchs: Barrierefreies Webdesign Das AbI-Handbuch, ein Praxishandbuch für Web-Gestaltung und grafische Programmoberflächen.

Inhalt

Hamburg ringt um Rechtsverordnungen zum Landesgleichstellungsgesetz

20.04.2006

Im Rahmen einer vom Behindertenbeauftragten der freien Hansestadt Hamburg, Herbert Bienk, veranstalteten Anhörung haben die Verbände der Menschen mit Behinderungen zu den Entwürfen der Verwaltung Stellung genommen. Es war kaum zu überhören, dass die Verbände die Verordnungen als nicht voll im Einklang mit dem Gleichstellungsgesetz sehen.

So forderte der Vertreter der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für Behinderte Menschen, Herr Becker, sich an den beispielgebenden Verordnungen des Bundes und Nordrhein-Westfalens zu orientieren. Dafür solle man sich lieber noch etwas Zeit nehmen, statt hastig etwas festzulegen.

Die von der Verwaltung angeführten Kostenargumente verwies Prof. Bühler vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik im Namen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg ins Reich der Mythen und führte Gegenbeispiele an. Gleichzeitig kritisierte er die Rückorientierung auf veraltete Techniken bei gleichzeitiger Inkaufnahme erheblicher Barrieren. Diese Kritik wurde von den Vertretern der Proretina, Herrn Gierke, und des Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, Herrn Warnke, im folgenden noch zugespitzt. Rechtsanwalt Tolmein krtitisierte die Nichtberücksichtigung der Barrieren für Menschen mit geistiger Behinderung. Herr Meien vom Deutschen Gehörlosenbund zeigte auf, wie sehr Menschen mit Muttersprache Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren benachteiligt bleiben.

Insgesamt keine Sternstunde für die Hamburger Verwaltung: Die Entwürfe müssen nachgebessert werden. Die Verwaltung täte gut daran, die hier vorgetragenen Hausaufgaben ordentlich zu erledigen. Dies wäre auch mit Sicherheit die kostengünstigste Lösung. Es ist zwar spät, aber noch nicht zu spät.