AbI-Informations-CD:

Informations-CD-ROM mit Tools, Informationen und Artikeln zum barrierefreien Webdesign. Die CD kann direkt beim AbI bestellt werden.

Inhalt

EU will Harmonisierung über CEN forcieren

Gelegenheit zum Kommentar bis zum 22. April 2007

(Brüssel/ Wetter) In Folge ihrer Empfehlung zur "Adoption of Web Accessibility Initiative (WAI) Guidelines" forciert die EU nun eine europäische Standardisierung von Prüfverfahren über CEN. Hierzu wird nun ein Rahmendokument zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. AbI lädt alle Interessierten herzlich und dringend ein, sich an dieser Kommentierung aktiv zu beteiligen.

Die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Übernahme der WAI-Richtlinien führte zu sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen in den europäischen Mitgliedstaaten. Im Ergebnis gibt es heute unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Zugänglichkeit von Internetseiten für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten, auch wenn sich diese Gesetze mehr oder weniger stark an den Richtlinien der in englischer Sprache Web Accessibility Initiative (WAI) orientieren wie in Deutschland die Barrierefreie Informationstechnik-Verordung (BITV).

Um einem weiteren Auseinanderdriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf Internetzugänglichkeit entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im letzten Jahr einen Workshop zur Zertifizierung von Internetzugänglichkeit gefördert (CEN, ISSS, WS/WAC); Informationen unter: in englischer Sprachehttp://comelec.afnor.fr/cen/wswac), in welchem Vorschläge für eine Zertifizierung erarbeitet werden sollten. Eine einheitliche europäische Zertifizierung von Internetzugänglichkeit soll nun im Nachhinein zur Harmonisierung in diesem Bereich auf europäischer Ebene führen.

Ein erster Entwurf des Workshops bezüglich verschiedener Möglichkeiten einer Zertifizierung wurde nun auf den in englischer Sprache Webseiten des CEN (europäischen Komitee für Normung) unter dem Titel "WAC Workshop draft CWA" veröffentlicht.

Dieser Entwurf berücksichtigt drei Möglichkeiten einer Zertifizierung bzw. drei verschiedene Zertifikate oder "Qualitätssiegel" für Internetzugänglichkeit:

  1. Inspektion (Überprüfung zu einem Zeitpunkt durch gemäß ISO 17020 zugelassene unabhängige Organisationen/Institutionen)
  2. Zertifizierung (Überprüfung über einen Zeitraum durch gemäß ISO 45011 für Produktzertifizierung zugelassene unabhängige Organisationen/Institutionen)
  3. Konformitätserklärung der Webseiteneigentümer/Webseitenlieferanten gemäß ISO 17050.

Grundlage für alle drei Zertifikate soll ein noch zu entwickelndes "normatives" Dokument sein. Ein solches Dokument existiert jedoch noch nicht.

Ein Vertreter des Forschungsinstituts Technologie-Behindertenhilfe (FTB) hat innerhalb des Workshops versucht, die Entwicklung in Deutschland in die Überlegungen des Workshops einzubringen. Bereits für diesen Entwurf konnten einige aus dem Workshop kommenden Anforderungen, die aus bundesdeutscher Sicht nicht sinnvoll erscheinen, gestrichen und abgeschwächt, andere sinnvolle Anforderungen konnten hervorgehoben bzw. eingebracht werden. Der nun vorgelegte Entwurf reflektiert allerdings den Input von vielen Stellen und Meinungen. So ist die nun vorgesehene erste (und letzte) öffentliche Konsultation ein wichtiger Schritt, rechtzeitig weitere Überlegungen aus Deutschland einzubringen.

Zum veröffentlichten Entwurf des Workshops gibt es für die Öffentlichkeit nun eine 60-Tage-Frist für Kommentare. Abgegebene Kommentare können in den Entwurf eingearbeitet werden und eine mit den berücksichtigten Kommentaren revidierte Fassung des Entwurfs wird der Europäischen Kommission im März vorgelegt.

AbI bittet alle am Thema "Barrierefreies Internet" Interessierte darum, die Möglichkeit einen Kommentar abzugeben zu nutzen. Bitte beteiligen Sie sich innerhalb der Kommentarfrist. Senden Sie gerne eine Kopie Ihrer Kommentare auch an AbI.