Inhalt

Großbritannien

Informationen und Verweise zur Gesetzgebung und zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in Großbritannien.

Großbritannien besitzt ein Antidiskriminierungsgesetz (Disability Discrimination Act 1995 - DDA). Demnach müssen Anbieter von Dienstleistungen generell dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Angebote uneingeschränkt nutzen können. An das britische Antidiskriminierungsgesetz sind nicht nur staatliche Stellen gebunden, sondern auch private Anbieter. Menschen, die sich diskriminiert fühlen, können auf Entschädigung klagen. Erfahrungen fehlen jedoch völlig, weil es bis jetzt noch zu keiner Anklage kam.

Ein konkreter Paragraf zur Informationstechnik ist nicht enthalten. 1999 trat eine überarbeitete Fassung des Gesetzes in Kraft, die Informations- und Kommunikationsdienstleistungen in Form eines Beispiels mit einbezieht. So wird der Onlineverkauf von Flugtickets angeführt, der barrierefrei möglich sein muss. Zuletzt wurde das Gesetz am 1. Oktober 2004 geändert (DDA 2005).

Eine Verordnung mit konkreten technischen Anforderungen an Internet-Angebote gibt es nicht. Das British Standards Institute (BSI) veröffentlichte 2006 eine Spezifikation zur Beschaffung von Dienstleistungen rund um das Thema Barrierefreie Webseiten (Publicly Available Specification - PAS 78). Die Spezifikation gibt Empfehlungen, wie die Kriterien des World Wide Web Consortium (W3C) angewendet und dauerhaft sichergestellt werden können. Das Dokument beschreibt Internet-Technologien und zeigt auf, wie Internet-Angebote auf Zugänglichkeit getestet werden können. Außerdem enthält es Hinweise, wie Internet-Agenturen und überprüfende Stellen besser zusammenwirken können.

Links: