Informationen und Verweise zur Gesetzgebung und zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in Frankreich.
In Frankreich gibt es seit dem 12. Februar 2005 ein Behindertengleichstellungsgesetz (LOI n° 2005-102 pour l'égalité des droits et des chances, la participation et la citoyenneté des personnes handicapées), das Bestimmungen zur Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik enthält. Es fordert von staatlichen Anbietern einen uneingeschränkten Zugang für behinderte Menschen. Dabei sollen die internationalen Standards für ein zugängliches Internet berücksichtigt werden.
Für Einzelheiten wird auf eine zu erlassende Rechtsverordnung des obersten Beratungsgremiums der französischen Regierung (Décret Conseil d´État) verwiesen. Bis heute ist jedoch noch keine entsprechende Verordnung in Kraft getreten.
Nach einem Entwurf vom 11. Februar 2005 müssen gesamtstaatliche Stellen ihre Internet-Angebote innerhalb von 2 Jahren und Gebietskörperschaften innerhalb von 3 Jahren nach In-Kraft-Treten barrierefrei gestalten.
Ein Leitfaden mit genauen technischen Anforderungen existiert bereits und wird ständig weiterentwickelt. Seit dem 13. April 2007 liegt die aktuelle Fassung vor. Sie bietet Anbietern eine Orientierung, ist gesetzlich jedoch nicht verbindlich.