Unseres Wissens gibt es dafür mehrere Gründe:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 ist eine Empfehlung von World Wide Web Consortium (W3C)-World Accessibility Initiative (WAI) und damit einem globalen Zusammenschluss von Industrien. Es ist demnach keine Normungsgremium, wie ISO (Internationale Organisation für Normung), CEN (Europäisches Komitee für Normung) oder DIN. Die Übernahme von Dokumenten in deutsche Gesetze solcher Organisationen ist nicht ohne weiteres möglich.
- WCAG 1.0 existiert nur in einer offiziellen englisch-sprachigen (amerikanisch-sprachigen) Version. Eine autorisierte deutsche Übersetzung gibt es nicht.
- Viele der Formulierungen (z.B. " as long as user agents do not allow ...) sind auch in einer deutschen Übersetzung nicht gemäß der, in deutschen Gesetzen und Verordnungen üblichen Sprache, akzeptabel.
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) übernimmt im wesentlichen die Konformitätsstufen AA und AAA von WCAG 1.0. Damit wird aus den dortigen 3 Prioritäten ein Modell mit 2 Prioritäten. Die deutsche Verordnung benutzt demzufolge eine Systematik mit nur 2 Prioritäten.
Trotzdem ist es gelungen die WCAG 1.0 weitestgehend in der BITV anzuwenden. Es wird sogar im Anhang direkt darauf Bezug genommen.