Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) empfiehlt den von BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) entwickelten BITV-Kurztest, um eine Prüfung entsprechend der 2. Stufe des dreistufigen von AbI empfohlenen Testverfahrens durchzuführen. Das Ergebnis der zweiten Stufe des Testverfahrens, des BITV-Kurztests, kann als Grundlage für Beratungen dienen und dem Webseiten-Anbieter helfen Barrieren, die sich im Angebot befinden zu vermeiden.
AbI empfiehlt abweichend vom BIK-Test keine Gesamtbewertung zu vergeben (weder in Form von Schulnoten noch in Form von Punkten), da diese einen falschen Eindruck von der Zugänglichkeit des getesteten Angebots erwecken könnte. Da AbI den BITV-Test als Beratungsinstrument empfiehlt, ist eine Gesamtbewertung nicht erforderlich. Ein Gesamturteil wäre zum Beispiel bei einem Zertifizierungsverfahren erforderlich, für das der BITV-Kurztest jedoch nicht ausreichend ist.
Ein weiterer Unterschied zum von BIK entwickelten Testverfahren liegt darin, dass keine Bereiche (Archiv, Werbung o.ä.) des Angebots vom Test ausgenommen werden können. Diese Möglichkeit ist in der BITV nicht vorgesehen.