Diese Aussage ist so nicht richtig. Es stimmt, dass historisch und durch eine besondere Betroffenheit die blinden Menschen sich besonders für ihre Belange stark gemacht haben. Daher wurde früher eine NUR-Text-Seite als barrierefrei angesehen. Dies ist gemäß der Barrierenfreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ausdrücklich nicht erwünscht und nicht barrierefrei. Insbesondere wird in der BITV in verschiedenen Anforderungen formuliert, dass die Inhalte durch geeignete Maßnahmen verständlich gemacht werden sollen, dass eine konsistente Navigation und Informationen zum Kontext vorhanden sein sollen usw. Richtig verstanden unterstützt die BITV daher Barrierefreiheit für unterschiedliche Behinderungsarten. Leider gibt es aber immer noch Fehlinterpretationen (und Seiten), die zu solchen Fragen führen.