Auf europäischer Ebene enthielt erstmals der Aktionsplan "eEurope 2002" Ziele für eine barrierefreie Gestaltung von informationstechnischen Angeboten. Danach sollen öffentliche Internet-Angebote die Kriterien der Web Accessibility Initiative (WAI) erfüllen. In einer Entschließung zum Aktionsplan vom 25. März 2002 forderte der Europäische Rat alle EU-Mitgliedsstaaten auf, die Anforderungen verbindlich in ihren nationalen Gesetzgebungen zu verankern.
Im Aktionsplan "eEurope 2005" spielte die Barrierefreiheit schließlich keine große Rolle mehr. Das Thema wurde erst wieder in der i2010-Initiative aufgegriffen, mit der die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft durch nutzerfreundlich gestaltete Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt werden soll.
Einige europäische Länder folgten den Weisungen des Europäischen Rats und schrieben die Förderung der Barrierefreiheit in der Informationstechnik gesetzlich fest. So gibt es Antidiskriminierungs- und Behindertengleichstellungsgesetze, die Formulierungen zur barrierefreien Gestaltung von Informationsangeboten und Dienstleistungen im Internet enthalten. Im Regelfall sind die Vorschriften ausschließlich für staatliche Stellen verbindlich. Es gibt aber auch Länder, wie zum Beispiel Großbritannien und Österreich, in denen auch private Anbieter in die Pflicht genommen werden.
Eine englischsprachige Übersicht (Stand: 11 April 2005), mit einer Zusammenfassung der Regelungen ist auf der
Website des EU-Projekts Support-EAM (Supporting the creation of a e-Accessibility Quality Mark) zu finden.
Die Übersicht soll ständig ergänzt und weiter entwickelt werden. Falls Sie Hinweise zu den Bestimmungen in den einzelnen Ländern haben, können Sie diese gerne per E-Mail an das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik schicken.