Sollten Sie bereits ähnliche Erfahrungen beim Surfen im Internet gemacht haben, wie in den folgenden Erfahrungsberichten beschrieben, können Sie die von Ihnen entdeckten Barrieren der Meldestelle für Webbarrieren mitteilen.
Die Anbieter der Internetseiten werden dann vom Aktionsbündnis für barrierfreie Informationstechnik (AbI) über diese Barrieren informiert.
Internetseiten des Bundes müssen bereits seit Ende 2005 barrierefrei gestaltet sein. Dies ist in der BITV des Bundes geregelt. Die Umsetzungsfristen für die Web-Angebote der Länder regeln die Länder in entsprechenden Gleichstellungsgesetzen und Verordnungen. Die einzelnen Gesetze und Verordungen sind über die Übersicht der Länder im Angebot Web ohne Barrieren zu finden.