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Gesetzliche Grundlagen auf Landesebene

Der Blick auf gleichwertige Gesetze in den einzelnen Bundesländern ergibt ein unausgewogenes Bild. So haben fast alle Bundesländer dem BGG entsprechende Landesgleichstellungsgesetze. Die Betrachtung der vorhandenen Gesetzeswerke zeigt, dass die Pflicht zum barrierefreien Internetangebot stets gegeben ist, jedoch in unterschiedlicher Art.

Einige Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg und Bayern, legen die BITV als Regelwerk zugrunde, andere Länder beziehen sich dagegen auf die WCAG 1.0. Dennoch besitzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle Länder eine Verordnung, die die konkrete Bedingungen der Barrierefreiheit nennen. Die meisten Länder haben sich jedoch zu barrierefreien Internetauftritten der landeseigenen Behörden verpflichtet, die Kommunen allerdings von der Pflicht befreit.