Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
Bedingungen für Anforderung 6:
Priorität I
Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.
Zum Vergleich:
6.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
6.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert.
Zum Vergleich:
6.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
6.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind.
Zum Vergleich:
6.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
6.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.
Zum Vergleich:
6.4 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
6.4 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Dynamische Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.
Zum Vergleich:
(In der Begründung zur Rechtsverordnung BITV wird unter "Paragraf 3: Anzuwendende Standards" genauer angegeben, was mit "unverhältnismäßig", "hoher Aufwand", "bestem Bemühen" und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass "Nur-Text-Seiten" keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 10 und 11.3).
6.5 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
6.5 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Priorität II
Anforderung 6 - keine Zusatzbedingungen