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Anforderung 3

Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

Bedingungen für Anforderung 3:

Priorität I
  1. Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  2. Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  3. Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  4. Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.4 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.4 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  5. Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.5 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.5 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  6. Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.6 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.6 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  7. Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 3.7 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 3.7 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

Priorität II

Anforderung 3 - keine Zusatzbedingungen