Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
Bedingungen für Anforderung 13:
Priorität I
Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.
Zum Vergleich:
13.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen.
Zum Vergleich:
13.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.
Zum Vergleich:
13.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Zum Vergleich:
13.4 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.4 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Priorität II
Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen.
Zum Vergleich:
13.5 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.5 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.
Zum Vergleich:
13.6 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.6 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.
Zum Vergleich:
13.7 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.7 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen.
Zum Vergleich:
13.8 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.8 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.
Zum Vergleich:
13.9 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.9 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.
Zum Vergleich:
13.10 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG -
13.10 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte