Buchtipp:

Abbildung des AbI-Buchs: Barrierefreies Webdesign Das AbI-Handbuch, ein Praxishandbuch für Web-Gestaltung und grafische Programmoberflächen.

Inhalt

Anforderung 13

Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Bedingungen für Anforderung 13:

Priorität I
  1. Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  2. Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  3. Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  4. Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.4 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.4 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

Priorität II
  1. Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.5 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.5 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  2. Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.6 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.6 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  3. Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.7 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.7 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  4. Es sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich zusammenhängenden Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen) bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.8 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.8 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  5. Soweit inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.9 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.9 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  6. Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 13.10 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 13.10 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte