AbI-Informations-CD:

Informations-CD-ROM mit Tools, Informationen und Artikeln zum barrierefreien Webdesign. Die CD kann direkt beim AbI bestellt werden.

Inhalt

Anforderung 11

Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.

Bedingungen für Anforderung 11:

Priorität I
  1. Es sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 11.1 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 11.1 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  2. Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 11.2 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 11.2 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte

  3. Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 11.3 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 11.3 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte
    (In der Begründung zur Rechtsverordnung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung - BITV wird unter "Paragraf 3: Anzuwendende Standards" genauer angegeben, was mit "unverhältnismäßig", "hoher Aufwand", "bestem Bemühen" und Ähnlichem gemeint ist. Insbesondere wird in dieser Begründung deutlich gemacht, dass "Nur-Text-Seiten" keine wünschenswerte Lösung darstellen; siehe auch Anforderungen und Bedingungen 6.5 und 10).

Priorität II
  1. Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten.

    Zum Vergleich:

    in englischer Sprache 11.4 Web Content Accessibility Guidelines - WCAG - in deutscher Sprache 11.4 Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte