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Barrierefreies Internet für alle

Welche Schwierigkeiten gibt es?

Menschen mit verschiedensten Behinderungen haben Schwierigkeiten das Internet zu benutzen. Solche Hindernisse nennt man Barrieren. Barrieren gibt es zum Beispiel bei:

  • Sehbehinderung,
  • Hörbehinderung,
  • Körperbehinderung,
  • geistiger Behinderung.

Auch Menschen mit unterschiedlich schweren Behinderungen sind betroffen, beispielsweise bei:

  • Farbfehlsichtigkeit - Blindheit,
  • Bewegungseinschränkung - hohe Querschnittslähmung,
  • teilweise Hörverminderung - Gehörlosigkeit.

Meistens benutzen diese Menschen PCs (Computer, Rechner) unter Einsatz spezieller Hilfsmittel:

  • besondere Tasten zur Eingabe (Sondertastaturen oder Schalter),
  • andere Zeigegeräte als eine Computermaus,
  • Sprachausgabe,
  • Spracheingabe,
  • Programme zur Vergrößerung,
  • und so weiter.
Wie kann das Problem gelöst werden?

Um das Internet nutzen zu können, muss der Inhalt einer Internetseite für diese Menschen und ihre Geräte zur Eingabe und Ausgabe wahrnehmbar, bedienbar und verständlich gestaltet werden. Dazu gibt es Regeln, die man einhalten muss.

Dies ist gleichzeitig auch gut für alle Benutzer. Die Angebote sind leichter verständlich, besser bedienbar und können mit unterschiedlichen Geräten benutzt werden. Mehr zufriedene Benutzer sind auch für die Anbieter wichtig.

Die Standards (verbindliche Regeln) in Deutschland

In Deutschland wurde am 23.7.2002 die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) erlassen.
Sie gehört zum Gleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) §11, Barrierefreie Informationstechnik.

Die Richtlinien des W3C-WAI wurde aufgegriffen und in verbindliche Regeln (Standard) übertragen. (W3C-WAI bedeutet World Wide Web Consortium - Web Accessibility Initiative. Das ist ein weltweiter Zusammenschluss von Internetfirmen, in dem WAI sich um die Barrierefreiheit kümmert.)

Wie geht es weiter?

Schrittweise werden nun die Bundesbehörden ihre Seiten im Internet barrierefrei gestalten. Länder, Städte und Gemeinden folgen nach Verabschiedung der Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern. Auswirkungen auf den Wirtschaftsbereich werden vor allem durch Zielvereinbarungen erfolgen. (Zielvereinbarungen sind Abmachungen zwischen Behindertenverbänden und Wirtschaft).

Wir helfen zum barrierefreien Internet

Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI unterstützt diesen Vorgang durch verschiedenen Maßnahmen. Dazu haben sich bis heute 25 Teilnehmer zusammengetan. Darunter sind Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen und Internet-Firmen. Das Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe (FTB) ist Leiter dieses Aktionsbündnisses.

Wo finde ich weitere Auskünfte und Hinweise?

Weitere Auskünfte und Hinweise gibt es im Internet unter der Adresse:
www.abi-projekt.de
und selbstverständlich auf diesen Internetseiten.