Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.
Microsoft PowerPoint, OpenOffice.org Impress und andere Programme für die Erstellung von Präsentationen unterstützen Animationen, um Text- und Bildelemente effektvoll ein- oder auszublenden. Solche Animationen erschweren aber die Zugänglichkeit der Inhalte. Menschen mit photosensitiver Epilepsie könnten durch Flackern oder Aufblitzen Anfälle erleiden. Screenreader haben Schwierigkeiten bei der Wiedergabe einer benutzerdefinierten Animation. Außerdem lenken Bewegungen vom Inhalt einer Folie ab, was für Menschen mit visuellen oder kognitiven Behinderungen die Lesbarkeit erschwert.
Eine barrierefreie Präsentation sollte daher nur wenige oder keine Animationen enthalten. Versuchen Sie, die Informationen und die Bedeutsamkeit der Inhalte anders zu kommunizieren. Möchten Sie dennoch nicht auf benutzerdefinierte Animationen verzichten, dann stellen Sie die Animationen so ein, dass erst durch eine Benutzereingabe (Tastendruck oder Mausklick) der nächste Animationsschritt sichtbar wird.
Animationen stellen zudem ein großes Problem bei der Arbeit mit Screenreader oder Braillezeile dar. Nur wenige Screenreader nehmen Animationen z. B. in einer PowerPoint Präsentation überhaupt war und können diese umsetzen. Eine einfache Animation wie das Einblenden von Aufzählungslisten ist mit dem Screenreader JAWS noch erfassbar. An komplexen Animationen, bei denen mehrere Autoformen nacheinander eingeblendet, können aber selbst mit JAWS nicht korrekt erfasst und wiedergegeben werden.
Überlegen Sie, ob für benutzerdefinierte Animationen ausführliche Textäquivalente im Notizbereich der Folie angegeben werden.
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Eingebettete Steuerelemente und programmierte Objekte in einer Präsentation sollen zugänglich sein. Wenn Sie bspw. ein Flash-Video mit integriertem Wiedergabeelement in einer Präsentation einsetzen, dann sollte die Zugänglichkeit dieses Wiedergabeelementes sichergestellt werden. Andernfalls muss eine alternative zugängliche Lösung bereitgestellt werden.