Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt. Etwa jeder vierte Schwerbehinderte im erwerbsfähigen Alter ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Dieser Anteil nimmt trotz der derzeit günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt weiter zu.
Bereits bei der Jobsuche stoßen Menschen mit Behinderungen oft auf unüberwindliche Hindernisse. Viele sehbehinderte und blinde Menschen können keine Tageszeitungen lesen. Menschen mit manuell-motorischen Einschränkungen haben Probleme beim Durchblättern von Tageszeitungen. Gehörlose Menschen können keine Gespräche mit einem Standardtelefon führen.
Internet und Online-Jobbörsen verbessern die Chancen von Menschen mit Behinderungen erheblich. Der Computer kann Stellenangebote vorlesen. Online-Jobbörsen lassen sich einfach durchsuchen. Bewerbungen können per E-Mail verschickt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Informationen für alle Nutzer zugänglich sind. Inhalte sollten zum Beispiel nicht nur optisch erkennbar sein, sondern für blinde Nutzer vorgelesen werden können. Die Bedienung sollte auch ohne Maus mit der Tastatur oder alternativen Eingabegeräten möglich sein.
Doch nicht nur Arbeitssuchende haben Vorteile durch barrierefreie Jobbörsen. Auch die Stellenanbieter profitieren von leicht zu bedienenden Online-Portalen, die eine reibungslose und kostengünstige Kommunikation mit den Bewerbern ermöglichen.
Betreiber von barrierefreien Online-Jobbörsen können der breiten Öffentlichkeit beweisen, dass sie sich gesellschaftlich engagieren. Eine gute Zugänglichkeit bedeutet aber auch mehr Internet-Besucher. Die Nachfrage nach Anzeigenschaltungen steigt und es können neue Kundenschichten erschlossen werden.
Dieser Leitfaden, der vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI-Projekt) erstellt wurde, möchte Betreibern von Online-Jobbörsen konkrete Hinweise geben, wie die Angebote für alle Menschen zugänglich gestaltet werden können.
15 Tipps, die sich an der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) orientieren, gehen auf häufige Barrieren ein.
Prüfen Sie, ob Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten alle Vorgänge selbstständig ohne fremde Hilfe ausführen können. Das muss nicht nur die Bedienung der Online-Jobbörse am Computer betreffen. Zum Beispiel kann eine Online-Jobbörse Nutzern, die sich registriert haben, das Passwort in einer verschlüsselten E-Mail zuschicken anstatt das klassische Post-Ident-Verfahren zu nutzen. Durch diesen Vorgang werden blinde Nutzer nicht ausgeschlossen.
Für alle Nutzer sind Stellenausschreibungen im HTML-Format am besten zugänglich. Blinde Nutzer verfügen über Bildschirmleseprogramme („Screenreader“), die den Bildschirminhalt akustisch ausgeben. PDF-Dateien sind für blinde Menschen schwerer zu nutzen als HTML-Dateien. Einige Screenreader-Programme lesen die Inhalte nicht korrekt vor. Außerdem haben nicht alle Nutzer ein Programm zum Anzeigen von PDF-Dateien installiert. Falls Sie PDF-Dateien verwenden, achten Sie auf deren Zugänglichkeit. So sollten die Inhalte von PDF-Dateien ebenso wie HTML-Dateien strukturiert sein. Überschriften, Absätze, Listen und weitere Strukturmerkmale sollten mit so genannten Tags gekennzeichnet sein (Tagged PDF). Weitere Merkmale gut zugänglicher PDF-Dateien sind Lesezeichen, ein aussagekräftiger Titel, eine korrekte Lesereihenfolge und aktivierte Links. Die Firma Adobe hat Kriterien für die Zugänglichkeit von PDF-Dateien entwickelt. Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.adobe.com/de/accessibility/.
Stellenausschreibungen sollten möglichst nicht gescannt und als Schriftgrafiken angeboten werden, da dadurch Screenreader-Nutzer und Nutzer mit Sehschwäche ausgeschlossen werden. Schriftgrafiken lassen sich nicht vorlesen und nur mit einem Qualitätsverlust vergrößern. Persönliche Farbeinstellungen werden nicht übernommen, so dass Blendeffekte entstehen und Menschen mit Farbsehschwäche nicht alle Informationen lesen können.
Außerdem lassen sich Texte in Schriftgrafiken nicht strukturieren. Ein Nachteil für alle Internet-Nutzer ist, dass Textbestandteile, wie zum Beispiel E-Mail-Adressen, nicht herauskopiert werden können.
Zusatzangaben helfen Bewerbern, sich ein Bild vom Arbeitsplatz zu machen. Sie können dadurch besser abschätzen, ob eine Tätigkeit für sie geeignet ist.
Interessante Angaben könnten zum Beispiel sein:
Bei der Erstellung von Newslettern können Sie sich am "Text E-Mail Newsletter Standard" (TEN) orientieren, der vom E-Access-Bulletin entwickelt wurde.
Sinn und Zweck des TEN ist, für alle Leser die Orientierung zu vereinfachen. So wird beispielsweise die Einbindung eines Inhaltsverzeichnisses empfohlen. Eine deutsche Übersetzung des Standards finden Sie im Internet unter www.ude.de/ten/.
Viele Nutzer (etwa Menschen mit Leseschwierigkeiten, gehörlose Menschen) haben Probleme mit verschachtelten Sätzen, Fremdwörtern und Abkürzungen, die nicht erklärt werden. Zu einem barrierefreien Internet-Angebot gehört deshalb auch eine einfache und verständliche Sprache.
Wichtige Grundregeln sind:
Eine der großen Stärken des Internets ist, dass Informationen über Links verknüpft werden können. Für eine sinnvolle und schnelle Navigation müssen die Internet-Nutzer die Linktexte aber auch getrennt vom Fließtext verstehen können und über das Ziel der Verknüpfung informiert werden. Linktexte wie "Lesen Sie weiter" oder "Mehr" sagen nichts über das Linkziel aus und sind daher für Nutzer von Screenreadern nicht hilfreich. Im Linktext sollten daher genaue Angaben zum Linkziel erscheinen. Auch im Linktitle, der in einem Tooltip erscheint, kann konkret über die Inhalte des Links informiert werden.
Blinde Nutzer werden ausgeschlossen, wenn Grafiken ohne Alternativtext verknüpft werden. Sie wissen nicht, wohin der Link führt, weil dem Screenreader keine Textinformationen vorliegen (vergleiche Tipp 15).

Einige Screenreader können Links durch Eingabe des Anfangsbuchstabens in der Linkliste suchen und auswählen. Die Eingabe des Buchstabens "S" führt schnell zum Link "Stellenangebote". Diese Funktion ist aber nur sinnvoll nutzbar, wenn die wesentlichen Informationen zum Linkziel am Anfang des Linktextes stehen. Deshalb sollte bei der Formulierung des Linktextes darauf geachtet werden, dass immer zuerst das aussagekräftige Linkziel und erst danach weitere Informationen angegeben werden
Werden Links angeboten, die Inhalte in einem neuen Fenster öffnen, muss darauf im Linktext oder Linktitle hingewiesen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Anwender durch das Öffnen neuer Fenster verwirrt werden, vielleicht das falsche Fenster schließen oder sich darüber wundern, dass der "Zurück"-Button scheinbar nicht funktioniert. Zusätzlich können die Links mit einer kleinen Grafik gekennzeichnet werden. Weit verbreitet sind Pfeilsymbole
.
Beispiel:
Stelle suchen (Link öffnet neues Fenster)
Links können nicht nur auf andere Webseiten, sondern auch auf beliebige andere Dateitypen verweisen, zum Beispiel auf PDF-Dateien oder solche im Microsoft Office-Format. Meistens wird für das Öffnen der Dateien ein spezielles Programm benötigt. Nutzer sollten deshalb im Linktext oder Linktitle über das Dateiformat informiert werden. Das Dateiformat kann zusätzlich durch eine kleine Grafik gezeigt werden. Für Anwender mit einer langsamen Internet-Anbindung ist außerdem die Angabe der Dateigröße interessant.
Beispiel:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf-Datei, 521 Kilobyte)
Damit farbfehlsichtige Nutzer Links vom normalen Fließtext unterscheiden können, sollten sie sich nicht nur farblich unterscheiden. Viele Nutzer finden es hilfreich, dass Links im Inhaltsbereich durch Unterstreichen kenntlich gemacht sind.
Online-Formulare bestehen aus Eingabefeldern, Beschriftungen und Schaltflächen zum Abschicken der eingetragenen Daten. Die Beschriftungen sollten gut verständlich und den Eingabefeldern eindeutig zugeordnet sein, sowohl optisch als auch logisch im Programmcode. Denn nur so erfahren Screenreader-Nutzer, was sie in die Felder eintragen müssen. Logisch mit den jeweiligen Beschriftungen verknüpfte Eingabefelder erleichtern auch Nutzern mit einer manuell-motorischen Behinderung die Navigation. Beim Anklicken verknüpfter Beschriftungen wird die Schreibmarke im zugeordneten Formularfeld aktiv, so dass Eingaben vorgenommen werden können.
Für Tastatur-Nutzer ist es wichtig, dass alle Formularfelder mit der Tabulatortaste erreicht werden können. Felder und Bedienelemente sollten in einer sinnvollen Reihenfolge angesprungen werden.
Die Nutzer sollten Text einfach eingeben können. Problematisch sind bereits ausgefüllte Formularfelder mit Angaben, die überschrieben werden müssen. Häufig kommt es dabei zu fehlerhaften Eingaben, weil die Vorgaben nicht richtig gelöscht werden. Barrierefreie Formulare überprüfen die Eingaben, fangen dadurch Fehleingaben ab und weisen gut verständlich auf Fehler hin, indem beispielsweise angemerkt wird, wo vergessen wurde, ein Feld auszufüllen. Viele Probleme beim Umgang mit Formularen sind auf verwendete Skriptsprachen, wie zum Beispiel Javascript, zurückzuführen. Es sollte deshalb sichergestellt werden, dass wichtige Formularfunktionen auch ohne Skriptsprachen funktionieren.
Zur Abwehr von automatisch erzeugten Spam-Nachrichten muss bei vielen Formularen vor dem Abschicken ein Sicherheitscode eingegeben werden. Dieser wird in Form einer Schriftgrafik eingeblendet, die abgetippt werden muss. Der Vorgang wird CAPTCHA genannt. CAPTCHAs stellen eine unüberwindliche Barriere für blinde Nutzer und Menschen mit starker Sehbehinderung dar. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass der Code nicht nur optisch sichtbar ist, sondern auch vorgelesen werden kann. Wie Captchas barrierefrei gestaltet werden können, erfahren Sie im Artikel "CAPTCHAs und Barrierefreiheit - Ein unlösbares Problem?".

Die konsequente Trennung von Inhalt und Layout vereinfacht die Pflege des Internet-Auftritts und senkt die Kosten. Beispielsweise müssen Formatierungs- und Farbeinstellungen nicht für jede Seite eines Internet-Angebots einzeln vorgenommen werden, sondern können in einer zentralen Vorlagedatei (CSS – Cascading Stylesheet) bearbeitet werden. Mit Hilfe von CSS-Dateien lassen sich leicht spezielle Layout-Varianten, etwa für die Druckausgabe, erzeugen. Auch für andere Endgeräte, wie Handys oder Pocketcomputer, können spezielle Vorlagedateien bereitgestellt werden. Eine optimale Darstellung ist für jedes Ausgabemedium gewährleistet.
Verschiedene Browsertypen (beispielsweise reine Textbrowser) und Hilfsmittelprogramme, wie Screenreader, können die Inhalte problemlos ausgeben, ohne Formatierungsanweisungen für das optische Erscheinungsbild verarbeiten zu müssen.
Da auch die Anordnung von Inhalten über CSS-Dateien festgelegt werden kann, wird die Verwendung von Frames und Tabellen überflüssig.
Nutzer von Screenreadern können sich Links, Überschriften und weitere Elemente einer Internet-Seite auflisten lassen. Das erleichtert das Navigieren, da Inhalte schneller erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Seitenelemente korrekt mit den entsprechenden XHTML-Sprachelementen markiert sind. Eine rein optische Hervorhebung von Überschriften reicht nicht aus. Wichtige Strukturelemente sind Überschriften, Listen und Absätze.
Das Telefon ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zur Kontaktaufnahme mit Stellenanbietern. Screenreader-Nutzer haben Schwierigkeiten, sich Nummern zu merken, die ohne Leerzeichen notiert sind. Die Nummer 359125 wird als "dreihundertneunundfünfzigtausendeinhundertfünfundzwanzig" vorgelesen. Optimal ist die Notation in Zweierblöcken: 35 91 25. Diese Form entspricht nicht der aktuellen DIN-Spezifikation, ist aber erfahrungsgemäß für Nutzer von Screenreadern besser zugänglich. Auch von sehenden Nutzern können Telefonnummern so leichter erfasst werden.
"Von 1996 bis 2003 stieg die Beschäftigungsquote von 10 auf 14 Prozent an. Danach fiel sie leicht wieder und erreichte 2006 einen Wert von 13,5 Prozent. Die Anzahl Beschäftigter erreichte mit 240 den höchsten Wert im Jahr 2006 …"
Automatisch aufspringende Pop-up-Fenster, die sich nicht gleich wieder schließen lassen und wichtige Inhalte verdecken, stören die Benutzung einer Website. So genannte Layer-Werbung schiebt sich über die Inhalte und lässt sich nicht mit der Tastatur schließen. Das stellt ein großes Hindernis für Menschen dar, die keine Maus bedienen können.
Vermeiden Sie auch bewegte Inhalte. Nutzer mit Leseschwäche müssen sich stark auf den Text konzentrieren und werden durch animierte Werbebanner oder Videos vom Inhalt abgelenkt. Bewegungen sollten entweder nach kurzer Zeit automatisch stoppen oder vom Nutzer angehalten werden können.
Behindernde Werbung kann zu einem Rückgang der Nutzerzahlen führen. Deshalb ist es sinnvoll, Werbung dezent einzusetzen und sie zugleich als solche kenntlich zu machen. Werbeanzeigen sollten mit Überschriften versehen werden, die einen Hinweis auf werbliche Inhalte enthalten. Auch im Dokumententitel von Werbefenstern und in Linktexten sollte darauf entsprechend verwiesen werden.

Damit Menschen mit Sehschwäche Texte und Bilder wahrnehmen können, müssen die Kontraste ausreichend sein. Orientieren können Sie sich an der internationalen Richtlinie WCAG 1.0. Diese sieht einen Mindestwert für den Helligkeitskontrast von 125 vor. Der Helligkeitskontrast kann mit Hilfe von Prüfprogrammen ermittelt werden (etwa dem kostenlos herunterladbaren Farbkontrast-Analyser - FKA, Bestandteil der Web Accessibility Toolbar - WAT).
Beispiele für ungünstige Farbkombinationen:
Gelb/Weiß
Rot/Grün
Rot/Blau
Blau/Orange
Beispiele für empfehlenswerte Farbkombinationen:
Schwarz/abgetöntes Weiß
Blau/abgetöntes Weiß
Blau/Gelb
Texte müssen sich gut vom Hintergrund abheben. Optimal ist die Darstellung von schwarzem Text auf hellem Hintergrund. Reines Weiß kann jedoch zu einem Blendeffekt führen. Deshalb sollten Hintergründe etwas abgetönt werden.
Manche Nutzer bevorzugen auch eine invertierte Darstellung, also hellen Text auf dunklem Hintergrund. Grundsätzlich sollten Nutzer die Farben im Browser selbst einstellen können. Eine Hilfestellung können auch so genannte Styleswitcher bieten. Nutzer können damit direkt auf der Seite das Layout und die Farben wählen. Ob Text gut kontrastiert, hängt von weiteren Bedingungen ab. Neben der Schriftgröße spielen die Kantenglättung und der eingesetzte Bildschirm eine Rolle.
Menschen mit Sehbehinderung vergrößern häufig die Bildschirminhalte, indem sie die Auflösung verringern. Wichtig ist, dass die Inhalte trotzdem einfach lesbar bleiben. Es sollte kein horizontales Scrollen nötig sein, um den Inhaltsbereich zu erfassen. Die Inhalte sollten sich bei geringen Auflösungen nicht überlagern.
Eine große Barriere stellen Seitenbereiche/Anzeigesegmente (Frames) dar, deren Inhalte sich nicht über einen Scrollbalken verschieben lassen. Die Folge ist, dass bei niedrigen Auflösungen Inhalte abgeschnitten werden und damit für die Nutzer nicht mehr erreichbar sind.
Schriftgrößen sollten sich im Browser verstellen lassen. Probleme gibt es beim Microsoft Internet Explorer, wenn die Schriftgrößen in Pixel fest definiert werden. Stattdessen sollten relative Einheiten ("%" oder "em") angegeben werden.
Ebenfalls zu beachten ist, dass sich bei Verstellung der Schriftgröße die Inhalte nicht überlagern.
Auf Schriftgrafiken sollte verzichtet werden, da diese nicht ohne Qualitätsverluste vergrößerbar sind. Eine Ausnahme sind Logos, die bei allen Nutzern gleich aussehen sollen.