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Abbildung des AbI-Buchs: Barrierefreies Webdesign Das AbI-Handbuch, ein Praxishandbuch für Web-Gestaltung und grafische Programmoberflächen.

Inhalt

Barrierefreie Gestaltung von Infoterminals

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  1. Alle Seiten
  2. Barrierefreie Gestaltung von Infoterminals
  3. Anforderungen an ein barrierefreies Infoterminal

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Hinweise und Informationen

Grundlage zur Gestaltung von mittels Informationstechnik realisierten graphischen Programmoberflächen sowie Internet- und Intranetangeboten ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Diese Verordnung ist also auch auf öffentlich aufgestellte Infoterminals übertragbar. Bei der Gestaltung von Infoterminals sind jedoch noch einige Anforderungen zu berücksichtigen, die über die in der BITV stehenden hinaus gehen und das Aufstellen des Terminals und die Gestaltung der Hardware betreffen.

Was bei der Gestaltung und dem Aufstellen von Infoterminals beachtet werden muss, um die Barrierfereiheit sicherzustellen, ist in verschiedenen Broschüren und Dokumente nachzulesen. Verweise auf diese, meist englischsprachigen Dokumente sind im Bereich "Verweise / Anleitungen und Tutorials / Automaten" zu finden.

Soll ein Infoterminal barrierefrei nach BITV gestaltet werden, sind zwei Punkte zu beachten:

  1. Die BITV fordert die Sicherstellung der geräteunabhängigen Bedienung des Angebots, zum Beispiel mit Hilfe unterschiedlicher Hilfsmittel. Da die Geräte und die Hilfsmittel, die verwendet werden können, bei einem Infoterminal fest vorgegeben werden, muss dieser Punkt eingeschränkt werden. Die Software muss mit der am Infoterminal eingesetzten Hard- und Software, insbesondere mit allen zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln, nutzbar sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen entsprechende Hilfsmittel angeboten werden.
  2. Die Inhalte des Infoterminals müssen aufgrund der nicht erforderlichen Geräteunabhängigkeit, nicht mit Hilfe von öffentlich zugänglichen und vollständig dokumentierten Technologien erstellt werden. Diese Einschränkung trifft nicht zu, wenn über das Infoterminal ein Zugriff auf das Internet ermöglicht werden soll. Die Verwendung dieser Technologien erleichtert jedoch die Auswahl und den Einsatz von Hilfsmitteln. Da sich viele Bedingungen der BITV konkret auf die Verwendung von Markup-Sprachen beziehen, sollten die allgemeiner formulierten Anforderungen der BITV berücksichtigt werden. Die drei Anforderungen, die sich auf die Verwendung von Markup-Sprachen beziehen, Anforderung 3, Anforderung 5 und Anforderung 11 können dabei nur sinngemäß berücksichtigt werden. Für Anforderung 5 würde dies zum Beispiel bedeuten, dass sichergestellt sein muss, dass tabellarische Daten mit den zur Verfügung stehenden Ausgabemöglichkeiten verständlich erfasst werden können.