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Anforderungen an barrierefreies Multimedia

Videos und andere multimediale Elemente spielen im Web2.0 eine wichtige Rolle. Populäre Plattformen wie Youtube, MyVideo oder Clipfish bieten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, eigene Videos hochgeladen. Andere Anwendungen ermöglichen das Hochladen und den Tausch von Fotos. Podcasts werden von der Politik ebenso genutzt wie von Unternehmen oder Privatleuten, um über die eigene Meinung zu informieren, Produkte zu bewerben oder einfach zu unterhalten.

Der verstärkten Einsatz von Multimedia ist aber nicht unproblematisch. Einfache Webseiten mit textuellen Inhalten und vereinzelten Grafiken sind für Menschen mit Behinderungen vergleichsweise gut zugänglich. Werden aber Videos, Audioelemente und andere multimedialen Inhalte eingesetzt, müssen bestimmte Dinge beachtet werden, damit alle Menschen von Multimedia profitieren.

Die wichtigste Anforderung an barrierefreies Multimedia ist in der in deutscher Sprache Anforderung 1 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung formuliert:

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

  • Bedingung 1.1: Für Tonspuren ist ein äquivalenter Text bereitzustellen.
  • Bedingung 1.3: Es ist eine Audiobeschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
  • Bedingung 1.4: Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation sind äquivalente Alternativen mit der Präsentation zu synchronisieren.

Das bedeutet:

  • Bilder benötigen äquivalenten Text.
  • Audio benötigt eine Transkription.
  • Video benötigt eine Audiodeskription und Untertitel

Textäquivalente für Bilder

Textäquivalente für Bilder

Alternativtexte für Bildelemente in HTML-Seiten sind notwendig, um das Verständnis der Inhalte auch für die Menschen sicherzustellen, die einen Browser ohne Grafikanzeige nutzen. Das betrifft beispielsweise Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern und Braillezeilen, aber auch solche, die nicht-grafikfähige Browser wie Lynx einsetzen oder die Grafikanzeige im Browser abschalten. Außerdem sind Textäquivalente für Bildelemente nützlich für die Verarbeitung von Webseiten durch Suchmaschinen.

Es ist nicht einfach, ein sinnvolles Textäquivalent für Bildelemente zu schreiben. Der Text darf nicht zu kurz, aber auch nicht zu lang sein. Beschränken Sie sich beim Alternativtext im alt-Attribut auf 80 Zeichen, eine Braillezeile nicht mehr als 80 Zeichen anzeigen kann. Für längere beschreibende Texte sollte auf das longdesc-Attribut zurückgegriffen werden.

Wichtig ist, dass der Inhalt und / oder die Funktion des Bildes im Alternativtext beschrieben werden. Außerdem sollte durch das Textäquivalent keine Redundanz zum Fließtext erzeugt und auf den Kontext geachtet werden, in dem das Bildelement steht.

Hinweise zum Verfassen von sinnvollen Textäquivalenten finden Sie beispielsweise unter folgenden Links:

Transkription für Audioinhalte

Transkription für Audioinhalte

Audioinhalte können von schwerhörigen oder gehörlosen Menschen nicht genutzt werden und stellen für sie eine Barriere da. Aber auch taubblinde Menschen können solche Inhalte nicht nutzen. Außerdem ist es für alle Menschen in lauten und auch leisen Umgebungen nützlich, wenn Audioinhalte mit einer Texttranskription versehen werden. Wenn sie beispielsweise in einer Bibliothek arbeiten, würde das Anhören von Audioinhalten Dritte in der Umgebung stören. Steht aber eine Transkription für den Audioinhalt zur Verfügung, dann kann diese gelesen werden anstatt den Audioinhalt anzuhören. Diese Hinweise gelten nur für Audioinhalte, die für sich alleine stehen! Bei der Tonspur eines Multimediaelements, z. B. eines Videos, muss anders verfahren werden.

Für eine Texttranskription werden alle gesprochenen Inhalte in Text umgesetzt. Außerdem sollten alle nicht-gesprochenen Inhalte mit transkribiert werden, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind. Dabei muss eine Texttranskription nicht mit dem Audioinhalt synchronisiert werden, sondern kann beispielsweise als zusätzliche HTML-Seite hinterlegt werden.

Hinweise zum Transkribieren finden Sie unter anderem unter folgenden Links:

Untertitel und Audiodeskription für Videos

Untertitel und Audiodeskription für Videos

Videos enthalten in der Regel eine Spur mit Bewegtbild, den eigentlich Film, und eine Audiospur mit gesprochener Sprache und weiteren Geräuschen. Für beide Medienelemente müssen zugängliche Alternativen berücksichtigt werden, damit für Menschen mit Behinderung das Video ebenfalls zugänglich ist. Für gesprochene Sprache sollte deshalb eine Untertitelung bereitgestellt werden und zur Beschreibung des Filmgeschehens eine Audiodeskription.

Von einer Untertitelung profitieren gehörlose und schwerhörige Menschen ebenso wie nicht behinderte Menschen, die in einer lauten oder leisen Umgebung ein Video betrachten. Aber auch für Menschen, die eine andere Muttersprache sprechen, ist Untertitelung eine Hilfe. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen eine zusätzliche Audiodeskription, um Informationen zum Filmgeschehen zu erhalten, das sie nicht sehen können.

Bei Textäquivalenten für gesprochene Sprache wird unterschieden zwischen:

  • Untertiteln und Untertitelung: Untertitel sind eine Übersetzung der Tonspur des Films in eine andere Sprache, ähnlich dem Vermerk "OmU" (Original mit Untertitel) bei einem ausländischen Film im Programmkino; eine Untertitelung ist demgegenüber eine Verschriftlichung der gesprochenen Sprache und wichtiger Geräusche einer Tonspur des Films, aber keine Übersetzung in eine andere Sprache.
  • Open und Closed Captions: Dieser Unterscheidung findet sich im englischsprachigen Raum. Open Captions sind die ganze Zeit über sichtbar und direkt in den Film integriert, beispielsweise durch eine entsprechende Videobearbeitung. Closed Captions stehen separat zur Verfügung und können bei Bedarf ein- und ausgeschaltet werden.

Hinweise zur Erstellung von Untertiteln finden Sie hier:

Hinweise zur Erstellung von Audiodeskriptionen finden Sie hier:

Multimediale Inhalte und DGS

 

Multimediale Inhalte und Deutsche Gebärdensprache (DGS)

In den USA und Kanada wird außerdem kontrovers diskutiert, ob zusätzlich zur Untertitelung und zur Audiodeskription auch ein Gebärdensprachvideo angeboten werden soll, in dem die gesprochen Sprache einer Tonspur gebärdet wird. Viele Gehörlosenverbände fordern dies. Andererseits merkt Joe Clark an, dass es mehr gehörlose Menschen gibt, die keine Gebärdensprache beherrschen also solche, die gebärden können. Daher gibt er der Untertitelung Vorrang vor einer zusätzlichen Bereitstellung von Gebärdensprachvideos. Seiner Meinung nach profitieren mehr Menschen, ob behindert oder nicht, von einer Untertitelung. Sie können diese Diskussion auf der Webseite des in englischer Sprache "Open & Close Project" (http://openandclosed.org/docs/ALA265) nachverfolgen.

In der BITV werden Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) nicht ausdrücklich gefordert. Allerdings ist es eine gute Praxis, Webangebote und auch multimediale Webangebote in den natürlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen, die von den Nutzerinnen und Nutzern gut verstanden werden; und dazu kann auch die DGS gezählt werden. Außerdem wird in der in deutscher Sprache BITV unter Anforderung 14 verlangt, "das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern", was den Einsatz von DGS-Videos einschließt.