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Anforderungen an barrierefreies Multimedia - Multimediale Inhalte und DGS

 

Multimediale Inhalte und Deutsche Gebärdensprache (DGS)

In den USA und Kanada wird außerdem kontrovers diskutiert, ob zusätzlich zur Untertitelung und zur Audiodeskription auch ein Gebärdensprachvideo angeboten werden soll, in dem die gesprochen Sprache einer Tonspur gebärdet wird. Viele Gehörlosenverbände fordern dies. Andererseits merkt Joe Clark an, dass es mehr gehörlose Menschen gibt, die keine Gebärdensprache beherrschen also solche, die gebärden können. Daher gibt er der Untertitelung Vorrang vor einer zusätzlichen Bereitstellung von Gebärdensprachvideos. Seiner Meinung nach profitieren mehr Menschen, ob behindert oder nicht, von einer Untertitelung. Sie können diese Diskussion auf der Webseite des in englischer Sprache "Open & Close Project" (http://openandclosed.org/docs/ALA265) nachverfolgen.

In der BITV werden Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) nicht ausdrücklich gefordert. Allerdings ist es eine gute Praxis, Webangebote und auch multimediale Webangebote in den natürlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen, die von den Nutzerinnen und Nutzern gut verstanden werden; und dazu kann auch die DGS gezählt werden. Außerdem wird in der in deutscher Sprache BITV unter Anforderung 14 verlangt, "das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern", was den Einsatz von DGS-Videos einschließt.