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Anforderungen an barrierefreies Multimedia

Videos und andere multimediale Elemente spielen im Web2.0 eine wichtige Rolle. Populäre Plattformen wie Youtube, MyVideo oder Clipfish bieten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, eigene Videos hochgeladen. Andere Anwendungen ermöglichen das Hochladen und den Tausch von Fotos. Podcasts werden von der Politik ebenso genutzt wie von Unternehmen oder Privatleuten, um über die eigene Meinung zu informieren, Produkte zu bewerben oder einfach zu unterhalten.

Der verstärkten Einsatz von Multimedia ist aber nicht unproblematisch. Einfache Webseiten mit textuellen Inhalten und vereinzelten Grafiken sind für Menschen mit Behinderungen vergleichsweise gut zugänglich. Werden aber Videos, Audioelemente und andere multimedialen Inhalte eingesetzt, müssen bestimmte Dinge beachtet werden, damit alle Menschen von Multimedia profitieren.

Die wichtigste Anforderung an barrierefreies Multimedia ist in der in deutscher Sprache Anforderung 1 der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung formuliert:

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

  • Bedingung 1.1: Für Tonspuren ist ein äquivalenter Text bereitzustellen.
  • Bedingung 1.3: Es ist eine Audiobeschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
  • Bedingung 1.4: Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation sind äquivalente Alternativen mit der Präsentation zu synchronisieren.

Das bedeutet:

  • Bilder benötigen äquivalenten Text.
  • Audio benötigt eine Transkription.
  • Video benötigt eine Audiodeskription und Untertitel