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Mindestanforderungen für Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet

Die Mindestempfehlungen sollen sicherstellen, dass das Thema Barrierefreiheit differenziert dargestellt wird, und dass den einzelnen Zielgruppen die für sie notwendigen Inhalte vermittelt werden. Diese Anforderungen richten sich an Dozenten, die Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet durchführen. Schulungsanbieter, die ihre Angebote über das Informationsportal wob11 aufführen wollen, verpflichten sich, die genannten Punkte einzuhalten. Eine Kontrolle durch das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) auf Einhaltung dieser Kriterien bei den über wob11 angekündigten Schulungen findet nicht statt. Für Schulungsteilnehmer können die Anforderungen die Auswahl eines geeigneten Kurses erleichtern.

Die Mindestempfehlungen werden durch die Kursübersichten des AbI-Arbeitskreises Schulung konkretisiert. In den Kursübersichten sind die wichtigsten zu vermittelnden Inhalte aufgeführt und nach Prioritäten sortiert. Die Inhalte unterscheiden sich bei den Zielgruppen Projektleiter/ Entscheider, Grafiker, Programmierer und Redakteure/ Contentmanager. Die Mindestempfehlungen gelten sowohl für Präsenzkurse als auch für Online-Kurse.

Zielgruppenorientierung

Bei der Vorbereitung und Durchführung sind die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu berücksichtigen. Folgende Zielgruppen bzw. Arbeitsschwerpunkte werden von dem Arbeitskreis Schulung des AbI-Projekts unterschieden:

  • Projektleiter/ Entscheider
  • Grafiker
  • Programmierer
  • Redakteure/ Contentmanager.

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Darstellung aller Behinderungsarten

Dem Teilnehmer soll in der Schulung bewusst werden, dass sich Barrierefreiheit nicht auf Menschen mit einer einzigen Behinderungsart bezieht. Mit welchen Hilfsmitteln sich Menschen mit Behinderungen im Internet bewegen, sollte beschrieben und demonstriert werden.

Alle im Folgenden aufgeführten Behinderungsarten beziehungsweise Einschränkungen sollten in der Schulung erwähnt werden. Für jede Einschränkung ist mindestens ein Beispiel zu erläutern:

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Gesetze, BITV und Richtlinien

In der Schulung sollte auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und zumindest auf das Landesgleichstellungsgesetz des Bundeslandes eingegangen werden, in dem die Veranstaltung stattfindet. Wie Barrierefreie Informationstechnik definiert wird, sollte durch den Pragraphen 4 BGG dargestellt werden. In diesem Zusammenhang sollte hervorgehoben werden, dass Textversionen keine barrierefreie Alternative sind. Da Text-Versionen hauptsächlich auf blinde Nutzer ausgerichtet sind und sie nicht, wie in Pragraph 4 BGG gefordert, in der allgemein üblichen Weise zugänglich sind, sollte nur ein einziger Webauftritt für alle Nutzer angeboten werden.

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Praktische Übungen

Schulungsteilnehmer sollten durch praktische Übungen die Barrieren von Menschen mit Behinderungen nachempfinden. Es bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten an: Vorlesen der Inhalte mit Screenreader, Anwenden einer Bildschirmlupe (z.B. unter Windows), Verringerung der Bildschirmauflösung, Lesen von sehr schwer erständlichen Texten, Navigieren nur mit der Tabulatortaste. Für die praktischen Übungen sollten Seiten ausgewählt werden, welche die Barrieren deutlich zeigen. Jeder Schulungsteilnehmer sollte die Möglichkeit haben, durch mindestens ein bis zwei Websites aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen selbst zu navigieren.

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