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Mindestanforderungen für Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet
Die Mindestempfehlungen sollen sicherstellen, dass das Thema
Barrierefreiheit differenziert dargestellt wird, und dass den einzelnen Zielgruppen die für sie notwendigen Inhalte vermittelt werden. Diese Anforderungen richten sich an Dozenten, die Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet durchführen. Schulungsanbieter, die ihre Angebote über das Informationsportal wob11 aufführen wollen, verpflichten sich, die genannten Punkte einzuhalten. Eine Kontrolle durch das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) auf Einhaltung dieser Kriterien bei den über wob11 angekündigten Schulungen findet nicht statt. Für Schulungsteilnehmer können die Anforderungen die Auswahl eines geeigneten Kurses erleichtern.
Die Mindestempfehlungen werden durch die Kursübersichten des
AbI-Arbeitskreises Schulung konkretisiert. In den Kursübersichten sind die wichtigsten zu vermittelnden Inhalte aufgeführt und nach
Prioritäten sortiert. Die Inhalte unterscheiden sich bei den
Zielgruppen Projektleiter/ Entscheider, Grafiker, Programmierer und Redakteure/ Contentmanager. Die Mindestempfehlungen gelten sowohl für Präsenzkurse als auch für Online-Kurse.
Zielgruppenorientierung
Bei der Vorbereitung und Durchführung sind die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu berücksichtigen. Folgende Zielgruppen bzw. Arbeitsschwerpunkte werden von dem Arbeitskreis Schulung des
AbI-Projekts unterschieden:
- Projektleiter/ Entscheider
- Grafiker
- Programmierer
- Redakteure/ Contentmanager.
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Darstellung aller Behinderungsarten
Dem Teilnehmer soll in der Schulung bewusst werden, dass sich
Barrierefreiheit nicht auf Menschen mit einer einzigen Behinderungsart bezieht. Mit welchen Hilfsmitteln sich Menschen mit Behinderungen im Internet bewegen, sollte beschrieben und demonstriert werden.
Alle im Folgenden aufgeführten Behinderungsarten beziehungsweise
Einschränkungen sollten in der Schulung erwähnt werden. Für jede
Einschränkung ist mindestens ein Beispiel zu erläutern:
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Gesetze, BITV und Richtlinien
In der Schulung sollte auf das Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) und zumindest auf das Landesgleichstellungsgesetz des
Bundeslandes eingegangen werden, in dem die Veranstaltung stattfindet. Wie Barrierefreie Informationstechnik definiert wird, sollte durch den Pragraphen 4 BGG dargestellt werden. In diesem Zusammenhang sollte hervorgehoben werden, dass Textversionen keine barrierefreie Alternative sind. Da Text-Versionen hauptsächlich auf blinde Nutzer ausgerichtet sind und sie nicht, wie in Pragraph 4 BGG gefordert, in der allgemein üblichen Weise zugänglich sind, sollte nur ein einziger Webauftritt für alle Nutzer angeboten werden.
Mindestanforderung "Gesetze, BITV und Richtlinien" lesen
Praktische Übungen
Schulungsteilnehmer sollten durch praktische Übungen die Barrieren von Menschen mit Behinderungen nachempfinden. Es bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten an: Vorlesen der Inhalte mit Screenreader, Anwenden einer Bildschirmlupe (z.B. unter Windows), Verringerung der Bildschirmauflösung, Lesen von sehr schwer erständlichen Texten, Navigieren nur mit der Tabulatortaste. Für die praktischen Übungen sollten Seiten ausgewählt werden, welche die Barrieren deutlich zeigen.
Jeder Schulungsteilnehmer sollte die Möglichkeit haben, durch mindestens ein bis zwei Websites aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen selbst zu navigieren.
Mindestanforderung "Praktische Übungen" lesen