Der BITV Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren der Seite beseitigt worden sind, und die Betreiber der Seite sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV Test unterzogen wird. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Die Durchführung eines BITV Kurztests ist nicht zur Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote geeignet.
Stand: 26. August 2004
Die hier beschriebene Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests ist von den Partner und Mitgliedern des Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (AbI) (vgl. [1]) im Arbeitskreis "Test" entwickelt worden. Das Verfahren zur Überprüfung der Priorität I der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) (vgl. [3]), das im Wesentlichen empfohlen wird, ist von BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren entwickelt und im Arbeitskreis "Test" ausführlich geprüft und diskutiert worden.
Die Teilnehmer des Arbeitskreises "Test" vertreten die folgenden Institutionen und Einrichtungen:
Die vorliegende Version der Testempfehlung ist vom 26. August 2004. Das Verfahren wird von BIK auf der Grundlage der Erfahrungen, die beim Testen gesammelt werden, überarbeitet. Die jeweils aktuelle Version der BITV Kurztest Empfehlung ist über das Informationsportal des AbI verfügbar (vgl. [13]). Die Empfehlung nimmt Bezug auf das BIK-Testverfahren am Datum der AbI-Testemfehlung. Eine Liste der aktuellen Änderungen am BIK Testverfahren seit dem Datum der AbI-Empfehlung sind auf der Seite "BITV-Kurztest: Änderungen und Ergänzungen" [vgl. [4]] zu finden.